- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 32/2008
- Weiterbildungsordnung
Pharmazeutisches Recht
Weiterbildungsordnung
Die Vertreterversammlung des Saarlandes hat am 14. Mai 2008 aufgrund von § 12 Abs.i Nr. 4, §14 Abs. 2 Nr. 10 Saarländisches Heilberufekammergesetz – SHKG – vom 11. März 1998 (Amtsblatt S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1624 vom 4. Juli 2007 (Amtsblatt S. 1730) folgende Änderung der Weiterbildungsordnung für Apotheker der Apothekerkammer des Saarlandes beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Weiterbildungsordnung für Apotheker der Apothekerkammer des Saarlandes
§4
In § 4 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung heißt es: "Die Zusatzbezeichnungen nach § 2 Abs. 2 dürfen nur zusammen mit einer Gebietsbezeichnung geführt werden."
Dieser Absatz wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die vorstehende Satzungsänderung tritt zu Beginn des auf die Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung folgenden Monats in Kraft.
Das saarländische Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mit Schreiben vom 12. Juni 2008 die vorstehende Änderung der Weiterbildungsordnung für Apotheker der Apothekerkammer des Saarlandes genehmigt. Die Änderung der Weiterbildungsordnung für Apotheker der Apothekerkammer des Saarlandes wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung verkündet.
Saarbrücken, 9. Juli 2008
gez. Manfred Saar (Präsident)
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.