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ADEXA geht vors BAG

Bereits im April wurde deutlich, dass der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) keine ernsthaften Tarifverhandlungen führen will. Er ließ die Frist bis zum 30. Juni ohne Angebot verstreichen – seither befindet sich der gekündigte Gehaltstarifvertrag in Nachwirkung. Da der ADA nun auch das von ADEXA initiierte Schiedsverfahren mit Prof. Dr. Hartmut Morck als Schlichter boykottiert, wird die Apothekengewerkschaft das Bundesarbeitsgericht (BAG) anrufen.

Das BAG wird jetzt zu klären haben, ob das im Bundesrahmentarifvertrag vorgesehene Schiedsverfahren auch für Tarifstreitigkeiten anwendbar ist. Tanja Kratt, Tarifexpertin im Vorstand von ADEXA und Sprecherin der Tarifkommission, verurteilt die Blockadehaltung des ADA als kurzsichtig: "Die Arbeitgeber sägen am Ast, auf dem sie sitzen. Die inhabergeführten Apotheken in Deutschland können sich gerade jetzt keine demotivierten Mitarbeiter leisten, die nur Dienst nach Vorschrift machen. Aber das ist durch den skandalösen Boykott des Schiedsverfahrens vorprogrammiert. Mit Professor Morck hatte ADEXA bewusst einen Schlichter gewählt, der auch für den ADA akzeptabel sein sollte und von dem ein ausgewogener Vorschlag zu erwarten war. Diese Chance haben sich die Arbeitgeber selbst verdorben."

ADEXA erwartet, dass bei einem Fall des Fremdbesitzverbots diverse starke Player in den Apothekenmarkt drängen werden, die sich durch deutlich bessere Tarifabschlüsse und Arbeitsbedingungen die besonders qualifizierten Mitarbeiter sichern werden. Bei der aktuellen Personalknappheit verstößt der ADA deshalb gegen die Zukunftsinteressen seiner eigenen Klientel.


Chronologie des Tarifstreits

Mitte April teilt der ADA vor einer geplanten Gehaltsverhandlung mit, dass er kein finanzielles Angebot machen werde. Gleichzeitig werden ADEXA diverse Verschlechterungen des Rahmentarifvertrages "angeboten".

ADEXA sagt daraufhin den Verhandlungstermin ab, da über ein "Null-Angebot" nicht verhandelt werden kann.

ADEXA fordert den ADA auf, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Doch bis zum 1. Juli, dem Zeitpunkt für einen Neuabschluss eines Gehaltstarifs, schweigt der ADA.

ADEXA erklärt dem ADA gegenüber das Scheitern der Tarifverhandlungen und leitet das Schiedsverfahren ein.
Der ADA verweigert das Schiedsverfahren. ADEXA wendet sich an das Bundesarbeitsgericht.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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