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- DAZ 17/2008
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BVA kritisiert Sortimentsverträge
Wie das "Handelsblatt" letzte Woche berichtete, hält die Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen die Sortimentsverträge für rechtswidrig. Das BVA habe neun Kassen angeschrieben und aufgefordert, ihre Unterlagen offen zu legen – betroffen sind etwa die Barmer, DAK, TK und Knappschaft. Die Behörde kritisiert, dass die Kassen gezielt ihnen geeignet erscheinende Hersteller angeschrieben hätten – zum Zuge kamen letztlich die Großen der Branche mit ihrem breiten Arzneimittelsortiment. Solche Anbieterverfahren seien nur zulässig, wenn das Verfahren so öffentlich gemacht werde, dass jeder Hersteller ein Angebot machen könne, schreibt das BVA dem "Handelsblatt" zufolge. Mit einer Aufteilung der ausgeschriebenen Sortimente auf mehrere Lose müsse auch kleineren Produzenten eine Chance gegeben werden. Konsequenzen plant das BVA jedoch nicht – es vertraut offenbar auf das Versprechen mehrerer Kassen künftig auszuschreiben.
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