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DAZ aktuell
Länder sollen bei Kassenpleite nicht mehr haften
Danach sollen ab dem Jahr 2010 zunächst die jeweiligen Schwesterkassen für die Schulden einstehen, wenn sich die Kasse nicht selbst helfen kann – anschließend sollen auch die übrigen Kassenarten haften.
Ziel des Gesetzes, das laut einem Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums im Mai vorgelegt werden soll, ist es, die Belastungen durch die Pensionsansprüche von Kassenangestellten abzumildern. Dieses Problem trifft insbesondere die AOKs, wo eine Reihe beamtenähnlich bezahlter Mitarbeiter angestellt waren und sind. Die Rede ist von Altersansprüchen in Höhe von insgesamt rund zehn Mrd. Euro, für die die Kassen keine Rückstellungen gebildet haben. Im Falle einer Kassenpleite sollen hierfür nun nicht mehr die Länder, sondern allein die Kassen – und damit letztlich die Versicherten – einspringen.
Bundesunmittelbare Kassen besitzen heute schon Insolvenzfähigkeit – hier haften die Kassen selbst bzw. die Verbände ihrer Kassenart. Und so ist man etwa bei den Ersatzkassen wenig begeistert, künftig im Zweifel auch noch für die Pleite einer AOK einstehen zu müssen.
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