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Bundestag beschließt Stichtagsverschiebung
Die Abgeordneten stimmten über drei Anträge zur Novellierung des 2002 verabschiedeten Stammzellgesetzes ab. 346 votierten für den Gesetzentwurf, der eine Verschiebung des Stichtags vorsieht. Der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes bleibe bestehen, es werde jedoch an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, argumentierten die Antragsteller. Auch Schavan warb für den Gesetzentwurf. Die Forschung gewinne embryonale Stammzelllinien nur aus solchen Embryonen, bei denen schon die Entscheidung gefallen sei, sie nicht für eine Schwangerschaft einzusetzen, betonte die Ministerin. Ihnen sei damit "die Voraussetzung zum Leben bereits genommen". Eine Verschiebung des Stichtags auf einen neuen Zeitpunkt in der Vergangenheit hält Schavan für "verantwortbar, um den schmalen Korridor für die Forschung zu erhalten, der im Stammzellgesetz von 2002 vorgesehen ist". Es gehe ihr darum, dauerhaft zu einer Stammzellforschung zu kommen, die ohne den Verbrauch menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzelllinien auskommt, so die Ministerin.
Die Zustimmung für den Gesetzentwurf ging quer durch die Fraktionen – vor allem in der SPD war der Zuspruch groß: 169 stimmten für den Antrag, 37 dagegen. Die Union zeigte sich dagegen gespaltener: Hier lag die Zahl der Nein-Stimmen (113) knapp über der der Ja-Stimmen (102). Bei der Links-Fraktion stimmten 25 Parlamentarier mit Nein und 21 mit Ja. Auch in der FDP fanden sich 52 Abgeordnete, die das Gesetz unterstützten, während fünf es ablehnten; bei den Grünen gab es lediglich eine Ja-Stimme für den Gesetzentwurf. Der vor allem von der FDP unterstützte Antrag, die Stammzellforschung zu liberalisieren, konnte dagegen nur 126 Ja-Stimmen unter den insgesamt 580 abgegebenen Stimmen erreichen. Nicht durchsetzen konnte sich auch der Antrag, der ein gänzliches Verbot der Stammzellforschung vorsah (Ja: 118, Nein: 442, Enthaltungen: 16).
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