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DAZ aktuell
Patienteninfo zu Arzneimitteln soll harmonisiert werden
Erklärtes Ziel der beabsichtigten EU-Gesetzgebung ist es, einen Rahmen zu schaffen, der es den EU-Bürgern ermöglicht, verständliche, objektive und qualitativ hochwertige und werbefreie Informationen über verschreibungsfreie Arzneimittel zu erhalten. Dabei müsse klar zwischen erlaubter Information und unzulässiger Werbung unterschieden werden – denn an dem grundsätzlichen Verbot der direkt an den Patienten gerichteten Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel will die Kommission festhalten. Für die Abgrenzung sollen daher klare Kriterien aufgestellt werden. Zulässig sein sollen etwa Informationen über das Produkt selbst sowie jene des Beipackzettels. Auch Informationen zu wissenschaftlichen Studien, zur präventiven Wirkung – etwa von Impfstoffen – oder zu Preisen sollen möglich sein. Unter der klaren Schutzvorkehrung, dass Werbung verboten bleibt, kann es sich die Kommission auch vorstellen, bestimmte Informationen der Pharmaindustrie in Fernseh- und Radiosendungen, Printmedien, Broschüren und auf Internetseiten zuzulassen.
Der europäische Pharmaverband EFPIA begrüßt die Absicht der Kommission, allen EU-Bürgern in gleicher Weise Zugang zu Informationen über Arzneimittel zu eröffnen. Nach jahrelanger Debatte seien nun alle Europäischen Institutionen aufgerufen, ohne weitere Verzögerung patientenorientierte Rahmenbedingungen zu entwickeln, betonte Arthur Higgins, EFPIA-Präsident und CEO der Bayer HealthCare AG. Was die Werbung via TV, Radio und Printmedien betrifft, gibt sich der Verband allerdings zurückhaltend: Er hält die Direct-to-Consumer-Werbung nicht für ein Europa-taugliches Modell. Die Massenmedien seien für die Industrie kein geeignetes Mittel zur Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneien, so Higgins. Er ist jedoch überzeugt, dass die Industrie auf anderen Wegen einen wichtigen Beitrag zur Patienteninformation leisten kann. Aus Sicht des Verbandes sollte Information, die der Öffentlichkeit unaufgefordert zuteil wird, auf generelle Aussagen begrenzt werden. Patienten, die gezielt nach weitergehenden Informationen suchten – etwa über Internetseiten – sollten auch qualitativ hochwertige Informationen nach klar definierten Standards erhalten können.
Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, kritisierte im "Focus" den Vorstoß des EU-Kommissars für Unternehmen und Industrie, Günther Verheugen: "Diese Informationspolitik kann zu Fehlgebrauch und Überdosierung führen."
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