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- DAZ 14/2008
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DAZ aktuell
"Vorsätzliche Täuschung"
"Hier werden Verbraucher und Patienten vorsätzlich getäuscht. Wir befürchten, dass dieses wettbewerbswidrige Verhalten kein Einzelfall ist und werden das genauer unter die Lupe nehmen", erklärte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Der Fall zeige, dass das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Apotheke und Patient von einigen Arzneiversendern ausgenutzt werde. Wolf forderte die Versandapotheken im Namen der Apothekerschaft dazu auf, unseriöse Angebote im Kampf um Umsatz und Patienten zu unterlassen. Insbesondere das irreführende Werben mit vermeintlich hohen Rabatten auf Selbstmedikationsprodukte und damit das Vortäuschen günstiger Preise müsse eingestellt werden. Schaden nähmen im konkreten Fall nicht nur die getäuschten Verbraucher, sondern auch die übrigen Wettbewerber, allen voran die 21.500 mittelständischen Apotheken. Wolf: "Arzneimittel werden in dieser ‚Kooperation’ von Versender und Drogeriekette verramscht, Kunden hinters Licht geführt. Der Gesetzgeber muss die Verbraucher vor einer solchen Entwicklung schützen."
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