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Gesundheitspolitik
Kassen sehen ihre Arbeit gefährdet
Vor allem sogenannte "Setting"-Ansätze, also die Prävention im Lebensumfeld, wurden 2006 ausgeweitet: Insgesamt 1083 Projekte in 19.700 Einrichtungen – überwiegend Schulen und Kindergärten – wurden dokumentiert. Gegenüber 2005 bedeutet dies eine Steigerung um 26 Prozent. Die Kassen versprechen sich von diesem Ansatz viel, da durch gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindergärten und Schulen Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten erreicht werden können. So nahmen 2006 mehr als drei Millionen vor allem junge Menschen an den Projekten teil, in denen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung im Mittelpunkt standen. Über den Erfolg der Maßnahmen lässt sich jedoch nur begrenzt urteilen. Lediglich bei drei von vier Maßnahmen wurde eine Erfolgskontrolle durchgeführt bzw. war eine solche noch geplant.
Daneben haben rund 1,4 Millionen Erwachsene Angebote zur Primärprävention wahrgenommen. Dies sind rund zwei Prozent aller GKV-Versicherten und 17 Prozent mehr als 2005. Die Maßnahmen, die zu dreiviertel das Handlungsfeld Bewegung betreffen, sprachen vor allem Frauen an (78 Prozent). Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist das dritte große Präventionsgebiet der gesetzlichen Krankenkassen: Rund 935.000 Arbeitnehmer nahmen 2006 an Maßnahmen der BGF teil; gegenüber 2005 stieg die Zahl damit um 35 Prozent. Inhaltlich ging es überwiegend darum, körperliche Belastungen zu vermeiden oder zu reduzieren.
Präventionsarbeit der Kassen nicht beschneiden
Die Spitzenverbände sehen in dem Bericht den Beleg, dass die GKV ihren Part in der Prävention "überaus aktiv wahrnimmt". Das nun geplante Präventionsgesetz dürfe die GKV daher nicht in ihren Handlungsmöglichkeiten beschneiden, sondern müsse Prävention endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe etablieren. Dazu müssten alle verantwortlichen Ressorts und Ebenen eingebunden werden – auch finanziell. Die bisherigen Ansätze für das Präventionsgesetz werden nach Ansicht der Spitzenverbände diesem Ziel nicht gerecht. So sei die vorgesehene ausschließliche Finanzierung der Prävention und Gesundheitsförderung durch einzelne Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung nicht sachgerecht. Es müsse verhindert werden, dass sich die öffentlichen Haushalte ihrer finanziellen Verantwortung für die Prävention entledigen können. Zudem dürfe ein Präventionsgesetz zu keiner Einschränkung etablierter Präventionsaktivitäten der Krankenkassen führen.
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