Aktuelles Urteil
(bü). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz darin vorliegt,
dass die Beihilfevorschriften des Bundes mit den Bestimmungen übereinstimmen, die für gesetzlich Krankenversicherte gelten, wenn es um die Beihilfe – beziehungsweise für Kassenpatienten um Kostenbeteiligung – für das Potenz steigernde Mittel Viagra geht. Das gelte auch dann, wenn ein Beamter deswegen an Potenzschwäche leide, weil ihm krebsbedingt die Prostata entfernt wurde und sein Arzt ihm die blaue Pille verordnet hat. Das Mittel ist nicht erforderlich, um "einen vom Willen und vom Verhalten des Patienten unabhängigen Leidenszustand zu beseitigen".
(Bundesverwaltungsgericht,
Az. 2 C 24/07 u. a.)
AZ 2008,
Nr. 25, S. 5, 16.06.2008
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