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Fremdbesitz
DocMorris sucht Mitstreiter
BERLIN (ks). DocMorris-Chef Ralf Däinghaus hat nichts dagegen, dass sich auch Drogerie- und Lebensmittelhändler für das Arzneimittelgeschäft warmlaufen: "Uns ist jeder willkommen, der am traditionellen Arzneimittelmarkt rüttelt", sagte er der "Financial Times Deutschland" (Ausgabe vom 12. November).
In der Hoffnung darauf, dass das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken in absehbarer Zeit fallen wird, baut die zum Stuttgarter Celesio-Konzern gehörende Versandapotheke derzeit ihr Netz an Franchiseapotheken in Deutschland auf. Falls der Markt geöffnet wird, ist davon auszugehen, dass Celesio versuchen wird, die Apotheken zu kaufen. Zwar sei in den Lizenzverträgen kein Vorkaufsrecht fixiert, erklärte Däinghaus, "unser Ziel ist aber, auch Apotheken zu besitzen, wenn das Gesetz das erlaubt". Noch im November will der DocMorris-Chef die für dieses Jahr angestrebte Zielmarke von 100 Franchisepartnern erreichen. Insgesamt hätten sich bislang mehr als 1000 Apotheken beworben, sagte er der FTD. Däinghaus erwartet in diesem Jahr ein Umsatzplus von mindestens 22 Prozent: "Wir werden zwischen 210 und 220 Mio. Euro erwirtschaften." 2006 lag der Umsatz bei 172 Mio. Euro.
Celesio-Chef Fritz Oesterle hatte den Schulterschluss zu Discountern und Drogerien bislang vermieden. Er war vielmehr für ein Konzept der "regulierten Deregulierung" eingetreten, um im Fall der Liberalisierung einer Niederlassungsschwemme neuer Arzneimittel-Verkaufsstellen entgegenzutreten. Auch die Celesio-Großhandelstochter Gehe und der Bundesverband zur Förderung der innovativen inhabergeführten Serviceapotheken Deutschlands (ISA) riefen Ende September die gemeinsame Initiative "Arzneimittel aus einer Hand" ins Leben, um zu verhindern, dass es zu Wildwest-Szenarien kommt, wenn Drogerien und Supermärkte in den Apothekenmarkt einsteigen (siehe DAZ Nr. 40/2007, S. 30). Mit dieser Forderung sind Oesterle und seine Mitstreiter in der Politik bislang auf taube Ohren gestoßen. Abgesehen von den Grünen, sieht sich derzeit keine der im Bundestag vertretenen Parteien veranlasst, vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im vorauseilenden Gehorsam tätig zu werden. Sollten die Luxemburger Richter entscheiden, dass das Fremd- und Mehrbesitzverbot gegen EU-Recht verstößt, fordert die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme für das EuGH-Verfahren vielmehr hilfsweise, ihr eine ausreichende Übergangsfrist einzuräumen.
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