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Vorbild Frankreich
Alkohol-Warnhinweise für Schwangere
BERLIN (ks). Um ungeborene Kinder besser zu schützen, erwägt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), alkoholische Getränke mit Warnhinweisen für Schwangere zu versehen. In Frankreich hat man derartige Hinweise bereits eingeführt. Bätzing kündigte an, dieses Projekt zu verfolgen und zu prüfen, ob betroffene Frauen so zu erreichen seien.
Anlässlich des weltweiten Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September wies die Drogenbeauftragte darauf hin, dass in Deutschland pro Jahr rund 10.000 Kinder wegen Alkoholkonsums ihrer Mütter während der Schwangerschaft zum Teil massive gesundheitliche Probleme erlitten. Am schwerwiegendsten sei das fetale Alkoholsyndrom (FASD), das zu den häufigsten angeborenen Behinderungen in Deutschland zähle. Vorsichtigen Schätzungen zufolge sind hiervon jährlich ca. 4000 Neugeborene betroffen.
"Aus diesen Zahlen geht hervor, dass ein Verzicht auf Alkohol während der Schwangerschaft unabdingbar ist", warnte Bätzing. Schon ein geringer Alkoholkonsum während der Schwangerschaft oder vereinzelte Trinkexzesse könnten zu dauerhaften körperlichen und geistigen Behinderungen des ungeborenen Kindes führen. Daher will sich die Drogenbeauftragte für eine breite und frühzeitige Aufklärung über mögliche Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkohol einsetzen – möglicherweise nach französischem Vorbild. Zudem müssten bestehende Suchtprobleme in der Schwangerenberatung erkannt und den betroffenen Frauen geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt werden. "Hier sind nicht nur die Frauenärzte gefordert, sondern beispielsweise auch die Hebammen, Familien und Freunde der Schwangeren", betonte Sabine Bätzing.
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