Die IfUH setzt sich für ein Gesundheitswesen mit einer sicheren, persönlichen und ortsnahen Versorgung von Patienten und Verbrauchern ein. Dies ist auch in Zukunft am besten durch unabhängige Heilberufler zu gewährleisten, die als heilberuflich qualifizierte Eigentümer oder Angestellte frei von Beeinflussungen und Weisungen durch Berufsfremde für ihre Patienten in voller persönlicher Verantwortung tätig werden können. Ziel der IfUH ist deshalb, die Unabhängigkeit der Heilberufe zu erhalten und gegen drohende Angriffe zu verteidigen.
Unternehmerfreiheit
In vielen Bereichen der Wirtschaft herrscht Unternehmerfreiheit: Jedermann kann ohne wesentliche Hindernisse unternehmerisch tätig sein, Gesellschaften gründen und auch als Ausweis seines Erfolges ohne Beschränkung Gewinne erzielen. Das freie Streben nach wirtschaftlichem Erfolg wirkt dort auch zum Wohl der Allgemeinheit.
In einigen Bereichen gelten allerdings Besonderheiten, weil besondere Werte betroffen sind.
Gesundheit vor Gewinn
Ein solcher besonderer Wert ist das existenzielle Gut der Gesundheit.
Die allgemeinen und in anderen Bereichen bestehenden wirtschaftlichen Gepflogenheiten der Gewinnmaximierung durch Umsatzförderung, Rationalisierung und Personalreduzierung stehen oft im Konflikt mit Anforderungen, die für das Gesundheitswesen zurecht als unverzichtbar gelten. Die Angehörigen der Heilberufe sollen Patienten und Verbrauchern nicht möglichst viele Leistungen zu möglichst hohen Preisen mit möglichst geringem Aufwand verkaufen. Sie sollen sie vielmehr primär unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen möglichst gut mit den objektiv notwendigen Leistungen versorgen. Das Interesse der Patienten und Verbraucher an guter Gesundheit und nicht das eigene Interesse an hohem Gewinn soll die oberste Richtschnur der Heilberufe sein.
Qualifizierte Eigentümer und Mäßigung des Gewinnstrebens
Nach welchen Maximen ein Unternehmen geführt wird, liegt normalerweise in der Entscheidungshoheit der Eigentümer. Um schrankenlose Gewinnmaximierung auf Kosten der Gesundheit zu vermeiden, hat der Gesetzgeber aber für die Qualifikation von Ärzten und Apothekern und für das Betreiben von Arztpraxen und Apotheken strenge rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt. Zusätzlich verknüpft der Gesetzgeber ähnlich wie bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
• Eigentum und Beruf,
• Recht und Pflicht,
• Freiheit und Verantwortung.
Nur solche Personen dürfen Arztpraxen, Apotheken und ähnliche heilberufliche Unternehmen gründen, die selbst für die Ausübung eines entsprechenden Berufs geeignet und zuverlässig sind und persönlich einer besonderen berufsrechtlichen Verantwortung unterliegen. Die besonderen berufsrechtlichen Anforderungen und Kontrollen mäßigen und begrenzen das Gewinnstreben und setzen präventiv und effektiv unmittelbar an der Person des Unternehmenseigners selbst an.
Integrität, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit
Die Verknüpfung von Eigentum und Beruf bringt jenen Typus des qualifizierten und integren Eigentümers hervor, der sich nicht von seinem Gewinnstreben beherrschen lässt, sondern der umgekehrt sein Gewinnstreben beherrscht. Für den derart geprägten Heilberufler geht auch innerlich Gesundheit vor Gewinn. Er verbindet Initiative, Selbstständigkeit und Beweglichkeit des Unternehmers mit dem Sachlichkeitsstreben und der Verantwortlichkeit, die der Beamte dem Allgemeinwohl schuldet.
Dieser besondere Unternehmertypus bietet die beste Gewähr dafür, dass sich eine heilberufliche Unternehmenskultur, eine Gleichrichtung qualifizierter Eigentümer und qualifizierter Angestellter entwickeln kann. Deren gemeinsames Ziel ist in einer solchen Unternehmenskultur nicht die Gewinnmaximierung, sondern die objektiv ordnungsgemäße Versorgung der Patienten und Verbraucher – unabhängig von wirtschaftlicher Lukrativität und Rentabilität im Einzelfall.
Könnten Arztpraxen, Apotheken und ähnliche heilberufliche Unternehmen beliebig von jedermann, von anonymen Kapitalgesellschaften und Konzernen ohne Anforderungen und Kontrollen für die Eigentümer betrieben werden, stünden die abhängig beschäftigten Angestellten in einem ständigem Konflikt zwischen den Forderungen der kommerziellen Eigner nach Gewinnmaximierung und den Forderungen der Patienten und Verbraucher nach einer ordnungsgemäßen Versorgung. Es bestünde das Risiko, dass auch im Gesundheitswesen das Prinzip der Gewinnmaximierung gegenüber dem Prinzip der ordnungsgemäßen Versorgung die Oberhand gewinnt und die Besonderheiten des existenziellen Guts Gesundheit aus dem Blick geraten.
Sichere Versorgung und Humanität
Die Zuverlässigkeit und Stetigkeit qualifizierter berufsangehöriger Eigentümer bildet die Grundlage einer sicheren Versorgung. Selbstständige Ärzte, Apotheker und sonstige Angehörige der Heilberufe sind dank ihrer dauerhaften lokalen Verwurzelung nicht nur tragende Säulen einer leistungsfähigen medizinischen Versorgung bei Tag und bei Nacht, sondern auch Eckpfeiler einer humanen Gesellschaft.
Persönliche Versorgung und Vertrauen
Die dauerhafte Verwurzelung in der lokalen Umgebung ermöglicht es selbstständigen Ärzten, Apothekern und sonstigen Angehörigen der Heilberufe auch, zusammen mit ihren Mitarbeitern ein nachhaltiges Vertrauensver-hältnis zu den Menschen aufzubauen. Dieses ist Grundlage einer persönlichen, individuellen, am gesundheitlichen Interesse ausgerichteten Versorgung.
Wo dagegen von ihren (oftmals sogar anonym bleibenden) Kapitalgebern fremdbestimmte Kapitalgesellschaften im Gesundheitswesen unternehmerisch steuern und entscheiden können, steht die Gewinnmaximierung im Vordergrund. Dadurch, aber auch durch die geringere lokale Verflechtung und durch die höhere Fluktuation der zuständigen Angestellten kann ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Angehörigen der Heilberufe und der Bevölkerung kaum entstehen.
Ortsnahe und flächendeckende Versorgung
Die Zufriedenheit berufsangehöriger Eigentümer auch mit weniger als dem maximal möglichen Gewinn ist die Grundlage für ihre Bereitschaft, sich auch in wirtschaft-lich weniger lukrativen Gebieten niederzulassen, und eine Voraussetzung für eine ortsnahe, flächendeckende Versorgung aller Patienten und Verbraucher. Dagegen konzentrieren sich ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Kapitalgesellschaften erfahrungsgemäß auf wirtschaftliche Ballungszentren und vernachlässigen – solange die öffentliche Hand nicht mit Subventionen nachhilft – die Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten.
Fazit
Qualifizierte berufsangehörige Eigentümer bieten die beste Gewähr für eine von sachfremden wirtschaftlichen Interessen unabhängige, ordnungsgemäße Ausübung der Heilberufe und für eine sichere, persönliche und ortsnahe Versorgung:
• Qualifizierte Eigentümer + qualifizierte Angestellte
• Unabhängigkeit
• sichere + persönliche + ortsnahe Versorgung für alle
Unterstützerkreis
Zur Unterstützung der Initiative für Unabhängige Heilberufe (IfUH) e.V. eingeladen sind alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, aber auch der anderen freien Berufe; deren Unabhängigkeit steht ebenfalls auf dem Spiel, wenn die Unabhängigkeit der Heilberufe zerstört werden sollte. Eingeladen sind auch Patienten und Verbraucher – sowie alle, die verhindern möchten, dass in der Welt nur noch das Prinzip der Gewinnmaximierung zählt.
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