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DAZ aktuell
Versandhandel mit Arzneimitteln
Weniger als ein Prozent der GKV-Arzneimittelausgaben
BERLIN (hib/diz). Der Versandhandel mit Medikamenten hat nach Darstellung der Bundesregierung im vergangenen Jahr rund 0,8 Prozent (2005: rund 0,6 Prozent) der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgemacht. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Angaben über die Anzahl eingelöster Rezepte und über den in Versandhandelsapotheken erzielten Umsatz mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegen in der Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vor, heißt es in der Bundestagsdrucksache (16/6149) weiter.
Auf die Frage der Linksfraktion, in welchem Umfang Einsparungen durch die Freigabe des Versandhandels erzielt werden konnten, lässt die Bundesregierung wissen, dass hierzu keine Angaben vorliegen, auch nicht dazu, wem mögliche Einsparungen zugute kommen. Überhaupt, so macht die Regierung deutlich, sei das Ziel der Einführung des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gewesen, Einsparungen zu erzielen. Vielmehr sei es darum gegangen, Verbraucher, chronisch Kranke, immobile Patienten, ältere Bürger, Berufstätige oder Kunden mit größerer Entfernung zur nächsten Apotheke zu berücksichtigen.
Da die Bundesregierung keinen Einblick in die Verträge zwischen Krankenkassen und Versandapotheken hat, kann sie auch keine Angaben machen, in welchem Umfang die Krankenkassen durch solche Verträge Arzneimittelkosten eingespart haben. In der GKV-Statistik finden sich außerdem keine Angaben über die Anzahl eingelöster Rezepte.
... und zur flächendeckenden Beratung
Auf die Frage der Linksfraktion, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, dass die zunehmende Etablierung von Versandhandelsapotheken in Kombination mit den neuen Vertriebsformen die flächendeckende Beratung durch Apotheken insbesondere von älteren Bürgern gefährde, geht die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht weiter ein. Sie weist lediglich darauf hin, dass die Beratungspflicht unabhängig von der Vertriebsform bestehe und eine Versandapotheke nur von einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zum normalen Betrieb erfolgen könne – insofern sei die zeit- und wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten bei Akutbedarf gewährleistet.
Arzneimittelsicherheit nicht gefährdet
Eine Gefährdung der Arzneimittelsicherheit durch die neuen Vertriebsformen (Versand, Abholpunkte für Arzneimittel bei Drogerieketten) scheint die Bundesregierung nicht zu sehen. Auf die entsprechende Frage heißt es in der Antwort nur: "Der Gesetzgeber hat für den Versandhandel Regelungen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben, die unabhängig von der Art des Versandes gelten."
Die Kleine Anfrage erkundigt sich auch danach, wie das elektronische Rezept in der Versandapotheke eingelöst werden soll. Auch hier geht die Antwort der Bundesregierung nicht näher darauf ein, sondern verweist auf die laufenden Testphasen, mit denen die "Fernübermittlung von elektronischen Rezepten sowohl an Präsenzapotheken als auch an solche, die zusätzlich Versandhandel mit Arzneimitteln betreiben…" getestet wird.
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