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Koalition einigt sich auf Änderungen
"Alles war von dem Bemühen geleitet, dass wir zu einer Einigung gelangen", betonte Schmidt am vergangenen Freitag. Besonders erfreut zeigte sie sich darüber, dass die SPD die Einführung einer Versicherungspflicht durchsetzen konnte. Bislang hatte der Entwurf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) lediglich ein "Recht auf Versicherung" vorgesehen. Ab 2009 muss sich nun in Deutschland jeder krankenversichern. Diese Pflicht soll nicht zuletzt sicherstellen, dass der neue Basistarif der PKV nicht missbraucht wird. Nach dem Kompromiss der Regierungsfraktionen soll der neue Tarif bereits privat Versicherten nur zeitlich befristet offen stehen. Sie müssen sich im ersten Halbjahr 2009 entscheiden, ob sie ihren Tarif wechseln wollen. Nichtversicherte können ihn bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres in Anspruch nehmen. Ansonsten tritt er ab 1. Januar 2009 – zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds – in Kraft. Der Basistarif wird durch die Pflichtleistungen der GKV definiert und ist bei allen Anbietern gleich. Der Beitrag darf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Zudem wird die PKV verpflichtet, mit allen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ohne Risikoprüfung einen Vertrag zum Basistarif abzuschließen. Ministerin Schmidt zeigte sich zufrieden. Für sie habe die allgemeine Versicherungspflicht schwerer gewogen als die Wechselmöglichkeit der Privatversicherten, erklärte sie.
Konvergenzklausel und Insolvenzregel bedarf letzter Klärung
Bei der sogenannten Konvergenzklausel ist das letzte Wort hingegen noch nicht gesprochen. Hier soll mit dem Bundesversicherungsamt eine Lösung gefunden werden. Im Grundsatz bleibe es aber bei den Festlegungen des Eckpunktepapiers, betonte Schmidt. Die Konvergenzklausel soll gewährleisten, dass aus keinem Bundesland durch den geplanten Gesundheitsfonds jährlich mehr als 100 Millionen Euro in andere Bundesländer abfließen. Auch das Insolvenzrecht für Krankenkassen muss noch abschließend mit den Ländern besprochen werden. Einigkeit bestehe darüber, dass alle Krankenkassen in Zukunft insolvenzfähig sein sollen, so die Ministerin.
Einheitlicher Apothekenabgabepreis
Auch im Arzneimittelbereich wird der Gesetzentwurf noch einige gravierende Änderungen erfahren (siehe AZ Nr. 3, 2007, S. 1). Die Koalition hat sich entschieden, auf ein Höchstpreissystem zu verzichten und die einheitlichen Apothekenabgabepreise beizubehalten. Der Plan, dass Apotheken Krankenkassen Preisnachlässe geben können, ist vom Tisch. Auch das Initiativrecht der Apotheken, eigene Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen abzuschließen, soll ausweislich der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen gestrichen werden. Die bisherige Rechtslage, nach der Krankenkassen Apotheken oder ihre Verbände am Abschluss solcher Verträge beteiligen können, soll bestehen bleiben. Damit die Apotheker dennoch einen Sparbeitrag leisten, wird der Kassenrabatt in 2009 von 2,00 auf 2,30 Euro angehoben. Dies soll den Kassen zu jährlichen Einsparungen von 150 Millionen Euro verhelfen. Die Änderungsanträge der Fraktionen umfassen nicht sämtliche Punkte, die auch vom Bundesrat aufgegriffen wurden. Allerdings hat das Kabinett in seiner Gegenäußerung weitergehenden Änderungsvorschlägen der Länder zugestimmt. So soll etwa auch die zunächst geplante Möglichkeit eines Zuzahlungsverzichts für Apotheken entfallen.
Beschränkte Datenweitergabe
Änderungen sind auch bei der Weitergabe von Verordnungsdaten (§ 305 a SGB V) vorgesehen. Im Rahmen von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V soll nun auch eine Übermittlung der Daten an Arzneimittelhersteller möglich sein. Leistungserbringer und Krankenkassen sollen darüber hinaus Daten über verordnete Arzneimittel nutzen können, soweit sie an vertraglichen Versorgungsformen beteiligt sind.
Über die Änderungen am Gesetzentwurf wird der Koalitionsausschuss Ende Januar entscheiden. Am 2. Februar wird das Parlament in zweiter und dritter Lesung über das Reformpaket entscheiden. Am 16. Februar soll der Bundesrat sodann seine Zustimmung erteilen.
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