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DAZ aktuell
9260 Arzneimittel von der Zuzahlung befreit
Jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats können Pharmafirmen in Deutschland beim Institut für Arzneimittelspezialitäten in Frankfurt am Main neue Preise melden. Auf der Basis dieser Meldungen aktualisieren die Krankenkassen die Befreiungslisten alle 14 Tage – und diese werden beständig länger. Die Spitzenverbände verwiesen allerdings darauf, dass die Zuzahlungsbefreiung noch immer die Ausnahme sei. Bislang seien etwa ein Zehntel aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel von der mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) eingeführten Regelung betroffen. "Wir sind jedoch optimistisch, dass hier ein Prozess angestoßen worden ist, der sich in einem Wettbewerb um attraktive Preise für Versicherte und Krankenkassen fortsetzt", heißt es in der Pressemitteilung der Kassen. Sie erwarten, dass im Laufe des Jahres neue Befreiungsgrenzen für weitere Wirkstoffe festgelegt werden können. Allerdings habe der Gesetzgeber hier strenge Vorgaben gemacht. So können Zuzahlungsbefreiungsgrenzen erstens nur für Arzneimittel mit festbetragsgeregelten Wirkstoffen festgelegt werden, für die einheitliche Erstattungshöchstgrenzen durch die gesetzliche Krankenversicherung definiert sind. Zweitens müssen trotz der Befreiung Einsparungen für die GKV zu erwarten sein. Stehen die neuen Befreiungsgrenzen fest, sind die Pharmahersteller am Zug. Die Spitzenverbände betonten, dass es von der Preispolitik der Hersteller abhänge, inwieweit die Befreiungslisten um neue Produkte anwachsen werden.
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