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DAZ aktuell
Resolutionen des DAV
Umsetzung der Rabattverträge honorieren!
DRESDEN (tmb). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert in einer Resolution, dass die Krankenkassen die Apotheken für die Umsetzung der Rabattverträge honorieren.
Der Apothekenalltag wird durch die praktische Umsetzung der Rabattverträge viel stärker belastet, als dies ursprünglich zu erwarten war. Als Ausgleich für den erheblichen Aufwand drängt sich die Forderung nach finanzieller Unterstützung der Apotheken auf.
Bereits bei seiner Mitgliederversammlung Anfang Mai in Dresden hatte der Deutsche Apothekerverband im Zusammenhang mit den Rabattverträgen zwei Resolutionen verabschiedet, die an die Krankenkassen gerichtet sind. In einer Resolution werden die Krankenkassen aufgefordert, die Umsetzung der Rabattverträge durch die Apotheken finanziell zu unterstützen, weil diese bei der Umsetzung durch massiven Zusatzaufwand belastet werden. Dies sei durch die mangelnde Lieferfähigkeit einer großen Zahl von Herstellern und durch die Ausgestaltung der Rabattverträge einiger Krankenkassen bedingt. Da die Apotheken die Inhalte der Verträge und die massiven Lieferschwierigkeiten nicht zu verantworten hätten, sei eine Vergütung des verursachten Aufwandes zu fordern. In einem Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins vom 30. Mai heißt es, erste Gespräche zu diesem Thema hätten bereits stattgefunden.
In einer weiteren Resolution hatte die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes die Krankenkassen im Interesse der Transparenz aufgefordert, die Erlöse aus den Rabattverträgen so zu verbuchen, dass hierdurch die ausgewiesenen Arzneimittelausgaben vermindert werden. Der Kontenrahmen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung solle erforderlichenfalls angepasst werden.
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