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- DAZ 16/2007
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Aus Kammern und Verbänden
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Überwachung der öffentlichen Apotheken neu geregelt
Für die Überwachung der öffentlichen Apotheken im Bundesland Sachsen-Anhalt ist seit dem 1. Januar 2007 nicht mehr das Landesverwaltungsamt, sondern die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt zuständig. Diese bestellt dafür selbst Sachverständige.
Rechtsgrundlage der Neuregelung ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf Kammern für Heilberufe vom 15. Dezember 2006.
Vorher war es über 14 Jahre lang üblich gewesen, dass ein Pharmaziedezernent der Überwachungsbehörde und ein ehrenamtlicher Landespharmazierat gemeinsam die Besichtigung von öffentlichen Apotheken in Sachsen-Anhalt vornahmen. Dafür waren im November 1992 neun engagierte und zuverlässige Apothekenleiter als Ehrenbeamte des Landes berufen worden, zu den im Laufe der Jahre sechs weitere Kollegen hinzukamen. Die recht aufwändige, aber intensive Form der Apothekenrevision hat sich in der Praxis bewährt. Auch wenn am Ende einer Besichtigung nicht immer alle Beteiligten gleichermaßen zufrieden sein konnten, haben die Apothekenleiter zumeist die kollegiale sowie fachlich fundierte Durchführung anerkannt und sich nicht selten dafür bedankt.
Anlass genug, um die Leistung und das Engagement der bisherigen "Akteure", zu denen auch die Sachbearbeiter und Mitarbeiter des Referates Arzneimittel- und Apothekenwesen des Landesverwaltungsamtes zählen, noch einmal zu würdigen. Vertreter des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie des Landesverwaltungsamtes dankten allen Beteiligten am 29. März 2007 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung noch einmal für ihre Arbeit und wünschten für die Zukunft alles Gute. Gleichzeitig wurden die ehrenamtlichen Landespharmazieräte als Ehrenbeamte des Landes abberufen.
Für die Überwachung von Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken mit Krankenhausversorgung oder Großhandel bleibt weiterhin das Landesverwaltungsamt in Halle zuständig.
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