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BPI gründet neue Schlichtungsstelle
Der Austritt des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) aus dem Verein der freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie (FSA) macht nach Ansicht der Spitzenverbände deutlich, dass eine große Anzahl der Pharmaunternehmen nicht an einer Kontrolle ihrer Marketingaktivitäten interessiert ist. Nach dieser Entscheidung stelle sich verstärkt die Frage, ob die freiwillige Selbstkontrolle noch ernst zu nehmen ist oder zur Imagemaßnahme degeneriert, erklärten die Kassen. Dies sei umso bedenklicher, da eine Vielzahl der durchgeführten Kongresseinladungen und Anwendungsbeobachtungen zumindest unter dem Verdacht stehe, nur der Absatzförderung zu dienen.
Nach Ansicht des Spitzenverbands war und ist die freiwillige Selbstkontrolle kein optimales Instrument, um Transparenz herzustellen. "Wenn sich aber nun ein Verband und seine Mitgliedsunternehmen in einer einmaligen Aktion so eindeutig gegen jegliche Transparenz wehren, weist dies auf eine Grundhaltung zur Frage der Korruption hin", so die Pressemitteilung. Und weiter: "Es war schon ein trauriges Zeichen, dass sich nur die Hälfte der Mitgliedsunternehmen zu einem Beitritt entschlossen hat. Dass nun aber diese 128 Unternehmen nahezu geschlossen austreten – und dies auf Aufforderung des eigenen Verbandes – macht klar, dass Teile der pharmazeutischen Industrie ihre Glaubwürdigkeit bezüglich einer konsequenten und transparenten Korruptionsbekämpfung aufgeben."
Die Ankündigung des BPI, 2008 eine eigene Kontrollinstanz zu gründen, ist nach Ansicht der Spitzenverbände nicht überzeugend: 2006 teilweise beizutreten, 2007 vollständig auszutreten und 2008 wieder etwas anderes anfangen zu wollen, sei kein glaubwürdiger Fahrplan gegen Korruption.
Mit einer Klarstellung zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie teilt der BPI dagegen am 7. August mit, dass die neue vom BPI unabhängige Schlichtungs- und Schiedsstelle die gleichen materiellrechtlichen Grundsätze wie der FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V) verfolge. Der gesetzliche Handlungsrahmen ist Leitlinie des BPI, so die BPI-Mitteilung. Der Umgang mit den Fachkreisen ist durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Arzneimittelgesetz (AMG) in Deutschland eindeutig geregelt. Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" wurden u. a. die Bestimmungen zur Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch (StGB) erweitert und verschärft.
Schwerpunkt einer Freiwilligen Selbstkontrolle sollte nach Vorstellung des BPI, neben der Selbstkontroll-, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit, eine Beratungs- und Mediationsfunktion sein. Ziel ist dabei die Vermeidung von Aktivitäten gegenüber den medizinischen Fachkreisen (Ärzte und Apotheker) in Hinblick auf irreführende Informationen und Korruption.
Außerdem werde der seit 1981 bestehende "Kodex der Mitglieder des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V." entsprechend verbindlich und sanktionsbewehrt angepasst. Die BPI-Mitgliedsunternehmen werden sich bei allen Maßnahmen in der Vermittlung von Informationen und in der Zusammenarbeit mit den Fachkreisen an dem anerkannten BPI-Verhaltenskodex orientieren und diesen umsetzen.
Deutlich macht der BPI auch, dass er es jenen Mitgliedsunternehmen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr bringen, freigestellt hat, dem FSA oder einer neuen Schlichtungs- und Schiedsstelle zur freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie verpflichtend beizutreten. Bis Ende 2007 bleiben alle jene Unternehmen Mitglied im FSA, die ihren Austritt aus diesem bis zum 30. Juni 2007 erklärt haben.
Fazit des BPI: "Das Krankenkassen-Sommergetöse entbehrt jeder sachlichen Grundlage und basiert auf schlecht recherchiertem und falschem Zahlenmaterial.".
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