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DAZ aktuell
Wer unterstützt Verfahren gegen DocMorris-Apotheke?
In Saarbrücken wurde durch das Gesundheitsministerium des Saarlandes eine DocMorris-Apotheke entgegen deutschem Recht eröffnet. Dies führte zu einer isolierten, von der ABDA geführten Verwaltungsklage saarländischer Apothekerverbände und dreier saarländischer Apotheker sowie zu einem kombinierten wettbewerbsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Vorgehen der Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert. Die Kombination von wettbewerbsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vorgehensweise hat sich als strategisch sinnvoll erwiesen. Die Schließung der DocMorris-Apotheke durch das Verwaltungsgericht erfolgte auch in dem von der ABDA geführten Verfahren u. a. unter Bezugnahme auf die Vorgänge um das wettbewerbsrechtliche Verfahren von Frau Neumann-Seiwert und auf den Vortrag im verwaltungsrechtlichen Verfahren von Frau Neumann-Seiwert.
Das Verfahren von Frau Neumann-Seiwert wird voraussichtlich durch alle Instanzen auf Bundes- und Europaebene geführt werden. Die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten für die von der ABDA nicht unterstützte, kombinierte Vorgehensweise können in ihrer Höhe nicht von Frau Neumann-Seiwert alleine gedeckt werden.
Die Apothekerinnen und Apotheker sind daher aufgerufen, Frau Neumann-Seiwert in dem für die Apothekerschaft insgesamt existenziellen Verfahren mit einem für den Einzelnen tragbaren, einmaligen Beitrag von 250 Euro (oder ein Vielfaches hiervon) zu unterstützen.
Ein treuhänderisch verwaltetes Konto wurde von einem Verein von 24 saarländischen Apothekerinnen und Apothekern bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eingerichtet: Bitte helfen Sie mit, wenn Sie der Meinung sind, dass neben dem ABDA-Verfahren eine zweite, private Initiative mit dem Anwalt Dr. Dettling, Oppenländer Rechtsanwälte (siehe auch das Buch von Dettling/Mand, Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz, 2006, WVG-Verlag ISBN-10: 3-8047-2343-8) unterstützt werden sollte.
Konto: 1A-Gesund e.V. Dt. Apotheker- und Ärztebank BLZ: 590 906 26 Kto. Nr.: 0006815529
Selbstverständlich wird ein Überschuss nach Abschluss der Verfahren anteilmäßig zurückerstattet. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
1A Gesund e.V., Rathausstraße 30, 66450 Bexbach
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