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DAZ aktuell
Gericht untersagt Sanacorp Anzag-Mehrheitserwerb
Damit sind die Möglichkeiten in dem nun schon fünf Jahre währenden Rechtsstreit um den Plan der Sanacorp, ihren Anteil an der Andreae-Noris Zahn AG (Anzag) von 25 auf etwas über 50 Prozent zu erhöhen, nahezu ausgeschöpft. Bereits 1996 hatte die Sanacorp eine Option auf weitere 25 Prozent der Anzag erworben. Die Ausübung dieser Option hatte das Bundeskartellamt 2001 untersagt. Dagegen hatte die Sanacorp Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das daraufhin die Untersagungsverfügung des Kartellamts im Dezember 2002 aufhob. Diese Entscheidung hob dann der Bundesgerichtshof im Juli 2004 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Nach weiteren umfassenden Ermittlungen untersagte das Gericht nun mehr zwei Jahre später die Mehrheitsübernahme. Gegen diesen Beschluss wurde eine erneute Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Doch kann innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung Beschwerde eingelegt werden. So ist die jüngste Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
In einer Pressemitteilung meinte Manfred Renner, Vorstandsvorsitzender Sanacorp Pharmahandel AG, der Beschluss sei für ihn überraschend gekommen. Die Sanacorp akzeptiere die Entscheidung, doch sei die Verfahrensdauer von etwa fünf Jahren nicht nachvollziehbar. Solche Laufzeiten seinen eine Belastung für die beteiligten Unternehmen und kein Aushängeschild für den Standort Deutschland. Renner erklärte, das Ziel der Mehrheitsübernahme sei gewesen, "dem apothekereigenen Pharmagroßhandel durch die Gründung eines größeren Pharmaverbundes wichtige Wettbewerbsvorteile im Wettstreit mit kapitalmarktgesteuerten Konkurrenten zu sichern und so langfristig zum Erhalt des hohen Qualitäts- und Serviceniveaus in der Arzneimittelversorgung in Deutschland beizutragen."
Doch auch ohne Mehrheit bleibe die Sanacorp ein wichtiger Anteilseigner der Anzag und werde die Interessen der selbstständigen deutschen Apotheker weiterhin im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten geltend machen.
Die Beschwerde der Sanacorp eG gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hinsichtlich der beabsichtigten Übernahme der Mehrheit an der Anzag hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgewiesen. Damit sind die Möglichkeiten der Sanacorp, ihren Anteil an der Anzag zu erhöhen, nahezu ausgeschöpft.
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