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Pharmazeutisches Recht
Baden-Württemberg: Umlage der LAK
Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hat mit seinem Schreiben vom 12. Dezember 2005, die von der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 23. November 2005 beschlossene Umlage für das Rechnungsjahr 2006 genehmigt. Der Grundbeitrag beträgt 168 Euro bei einer Beschäftigung von mehr als 21 Wochenstunden. Für Personen, die bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag 108 Euro. Bei einem Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit bis zu 5.200 Euro beträgt der ermäßigte Beitrag 72 Euro. Die weitere Umlage für Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter beträgt 0,10% des im vorausgegangen Kalenderjahr erzielten Netto-Umsatzes.
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