Pharmazeutisches Recht

Hessen: Zulassung von Weiterbildungsstätten

Die Landesapothekerkammer Hessen hat von Januar 2005 bis August 2006 neue öffentliche Apotheken bzw. Institutionen/ Einrichtungen als Weiterbildungsstätten im Sinne des § 30 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes zugelassen.

Alle gültigen zugelassenen Weiterbildungsstätten können Sie auf der Homepage http://www.apothekerkammer.de/wbst.php abrufen.

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