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- DAZ 30/2006
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Aus Kammern und Verbänden
LAV Baden-Württemberg: Resolutionen verabschiedet
1. Die Mitgliederversammlung des LAV lehnt die Empfehlung der staatlichen Monopolkommission für die Abschaffung der Apothekenpflicht für bestimmte Arzneimittel nachdrücklich ab und erklärt: Apothekenpflicht ist aktiver Verbraucherschutz.
Die Forderung der staatlichen Monopolkommission, bestimmte Arzneimittel aus der Apothekenpflicht zu entlassen, führt in eine falsche, für die Bevölkerung schädliche Richtung. Eine Frei–gabe apothekenpflichtiger Arzneimittel für den Handel abseits der Apotheke führt zu einer unkontrollierten Mengensteigerung im Konsum dieser Arzneimittel und erhöht zusätzlich die Gefahr des Fehlgebrauchs.
2. Die Mitgliederversammlung des LAV lehnt die Empfehlung der staatlichen Monopolkommission auf Einführung des Fremd–besitzes und ungeregelten Mehrbesitzes von Apotheken ab und erklärt: Nur die inhabergeführte Apotheke gewährleistet optimale Patientenversorgung.
Die Zulassung des Fremdbesitzes oder von Kettenapotheken würde zur Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung von rein merkantilen Interessen führen. Daher hat bereits der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im Jahresgutachten 2005 auf in diesem Fall drohende Konzentrationsprozesse hin zu oligopolistischen Strukturen hingewiesen. Die Arzneimittelversorgung sollte sich nicht an Gewinnmaximierung orientierten Vorgaben Dritter orientieren, sondern dem Wohl des Patienten verpflichtet sein.
Die Zulassung des Fremd- und Vielbesitzes von Apotheken würde darüber hinaus zu Standortkonzentrationen führen, wie sie aus den Bereichen des eigentlichen Einzelhandels bekannt sind. Menschen in sozialen Brennpunkten und im ländlichen Raum hätten das besondere Nachsehen. Wirtschaftliche Vorteile oder volkswirtschaftliche Einsparungen solcher Kettensysteme sind darüber hinaus nicht nachgewiesen und auch nicht evident. 3. Die Mitgliederversammlung des LAV lehnt die geplante Freigabe der Arzneimittelpreise im Rahmen der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter ab und fordert: Verlässliche Preise für verlässliche Leistung.
Unsere Apotheken erbringen zu jeder Zeit verbürgte Leistungen für kranke Menschen und solche Mitbürger, die sich vor Krankheit schützen wollen. Die Aufrechterhaltung dieser verlässlichen Leistungen bedingt verlässliche Preise, die das wirtschaftliche Fundament der Apothekenführung bilden. Nur so sind Flächendeckung, Orts- und Zeitnähe bei der individuellen Patientenversorgung zu gewährleisten. Durch verlässliche Preise wird auch sichergestellt, dass weder ein gesundheitsschädlicher Mengenwettbewerb initiiert wird, noch bei einem Preiswettbewerb nach unten ein sukzessiver Qualitätsverlust einsetzt.
4. Die Mitgliederversammlung des LAV lehnt das im Eckpunktepapier beschriebene Sonderopfer der Apotheker in Höhe von 500 Mio. Euro ab und fordert: Kein weiteres finanzielles Sonderopfer für die niedergelassenen Apotheken.
Bereits im Jahr 2005 hat die Apothekerschaft bundesweit auf die berechtigte Rückforderung von 350 Mio. Euro zuviel bezahlten Krankenkassenrabatts verzichtet. In diesem Jahr sinkt die Anzahl der verordneten Arzneimittelpackungen stetig und schmälert damit erneut die Ertragslage jeder Apotheke. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber durch das Verbot der Naturalrabatte und die drastische Einschränkung der Zulässigkeit von Barrabatten die Erträge der Apotheken in einer Größenordnung von jährlich über 180 Mio. Euro negativ belastet.
Die Apothekenvergütung ist nicht die Ursache steigender Arzneimittelausgaben der GKV. Deshalb kann die vom Gesetzgeber jetzt für die Apotheken geplante Haftung für weitere 500 Mio. Euro nicht übernommen werden. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. fordert die Politik auf, die Erträge dort abzuschöpfen, wo sie tatsächlich mit wachsendem Anteil anfallen.
5. Die Mitgliederversammlung LAV fordert die zuständige Landesregierung des Saarlandes und seine Ministerien auf, die erteilte Betriebsgenehmigung der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken unverzüglich zu widerrufen und fordert: Einhaltung geltenden Rechts bei der Zulassung von Apotheken.
Das in Deutschland geltende Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken wurde bei der Genehmigung der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken missachtet. Das zur Begründung der Zulassung herangezogene Gutachten, dessen Autor und Inhalt der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben wurden, kann selbst bei seiner Existenz geltendes Recht nicht außer Kraft setzen. Insofern verstößt der Betrieb dieser Apotheke gegen das Apothekengesetz und ist unverzüglich durch die zuständigen Behörden zu untersagen.
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