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Im Interesse der Patienten (Kommentar)
Der Streit um die Erstattungsfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 2 ist nach dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) voll entbrannt. Vertreter des G-BA, des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der Krankenkassen wollen den Patienten vor teuren Scheininnovationen schützen, die pharmazeutische Industrie sieht hingegen in den umstrittenen Insulinanaloga nicht nur eine komfortablere Therapiemöglichkeit, sondern auch ein wertvolles Instrument zur Reduktion kostenintensiver Folgekrankheiten. In einer Flut von Stellungnahmen und Berichten wird je nach Interessenlage der Pharmaindustrie Profitgier, den Fachgesellschaften und Patientenorganisationen Abhängigkeit von der pharmazeutischen Industrie sowie dem G-BA und dem IQWiG selbstherrliche Nutzenbewertung vorgeworfen. Dagegen sind die Stellungnahmen der Deutschen Diabetes Gesellschaft von wohltuend konstruktiver Natur.
Ein kurzer Rückblick: Das IQWiG hatte schon im Dezember letzten Jahres einen Abschlussbericht zur Nutzenbewertung kurzwirksamer Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 2 vorgelegt. Das Fazit: Ein Zusatznutzen, der den höheren Preis gegenüber Humaninsulin rechtfertigen würde, sei nicht belegt. Dieser Argumentation folgend hat der G-BA nun den Beschluss gefasst, dass kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Ausnahmen sind vorgesehen. Eine Verordnungsfähigkeit in Ausnahmefällen hatte auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft gefordert, doch sollten schon mit kurzwirksamen Insulinanaloga eingestellte Patienten nicht davon betroffen sein. Darauf hat sich der G-BA nicht eingelassen. Er mutet Tausenden von Typ-2-Diabetikern eine Rückumstellung auf Humaninsulin zu, die sicher nicht zum Nulltarif zu haben ist.
Im Gegensatz zu den Vertretern der Pharmazeutischen Industrie sieht auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft einen Mangel an aussagekräftigen wissenschaftlichen Studien.
Diese müssen, so die DDG, umgehend durchgeführt werden, um die Anwendung kurzwirksamer Insulinanaloga auf eine solide Basis zu stellen. Die DDG bietet die Expertise ihrer Mitglieder bei der Erstellung eines Studienplans an. Doch wer soll die Kosten tragen?
Wenn die pharmazeutische Industrie diese Studien nicht finanziert, sind öffentliche Institutionen gefragt. Über den Verdacht der verdeckten Einflussnahme durch die pharmazeutische Industrie wären solche von öffentlicher Hand geförderte Studien sicher erhaben und in jedem Fall im Interesse der Patienten.
Zudem haben natürlich auch die Hersteller die Möglichkeit, die Preise der Insulinanaloga auf das Niveau der Humaninsuline zu senken. Kein auf kurzwirksame Insulinanaloga eingestellter Patient müsste dann umgestellt werden, die Ärzte könnten weiterhin frei entscheiden, welche Insulintherapie die beste für ihre Patienten ist. Die Hersteller könnten auf diese Weise eindrucksvoll untermauern, dass es ihnen in erster Linie um die bestmögliche Versorgung der Patienten geht. Profitgier könnte man ihnen dann nicht mehr vorwerfen.
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