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Europäisches Parlament: EU-Gelder für die Embryonenforschung
50,8 Mrd. Euro will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 in Forschung und Entwicklung investieren. Obwohl die verbrauchende Embryonenforschung in Deutschland und neun weiteren Mitgliedstaaten verboten ist, sollen künftig rund 50 Mio. Euro der Fördergelder in den umstrittenen Forschungszweig fließen. Maßgeblich bei der Stellung der EU-Mittel sollen sowohl der Inhalt des wissenschaftlichen Vorschlags als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des betreffenden Mitgliedstaats sein. Änderungsanträge, die spezifische Begrenzungen wie die Einführung eines Stichtagsdatums forderten, lehnte des EU-Parlament mit knapper Mehrheit ab. Ausgeschlossen aus der EU-Finanzierung bleiben weiterhin Projekte, die auf das Klonen menschlicher Embryonen oder Änderungen im menschlichen Erbgut abzielen. Auch Forschungstätigkeiten zur Züchtung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung embryonaler Stammzellen werden nicht bezuschusst.
Deutschland setzt auf Stichtagsregelung Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) machte deutlich, dass die Bundesregierung die Förderung verbrauchender Embryonenforschung und Anreize für die Tötung von Embryonen weiterhin ablehne. Mit der Stichtagsregelung habe man hierzulande eine klare Position – gerne sähe Schavan eine solche auch auf europäischer Ebene: "Wir werden den neuen Vorschlag der EU-Kommission Ende Juni genau prüfen und uns mit den anderen Ländern darüber beraten", sagte die Ministerin. Die grünen Bundestagsabgeordneten Reinhard Loske und Priska Hinz sprachen von einem "Rückschlag für Ethik und Menschenwürde". Die Entscheidung öffne der "weiteren Verzweckung und Kommerzialisierung menschlichen Lebens Tür und Tor". Zudem zeuge sie von einem geringen Respekt gegenüber den Gesetzen der zehn Mitgliedstaaten, in denen die verbrauchende Embryonenforschung verboten ist.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese bezeichnete die Entscheidung des EU-Parlaments als "große Enttäuschung". Er zeigte sich aber überzeugt, dass die Regierungen einiger Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Polen und Österreich – den Beschluss des Plenums nicht akzeptieren werden. Sollte der Ministerrat, der als nächstes über das Forschungsprogramm zu befinden hat, zu einem anderen Ergebnis kommen als das Parlament, ist für die zweite Lesung eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Mit knapper Mehrheit hat das Europaparlament am 15. Juni die Förderung der Embryonenforschung mit EU-Geldern gebilligt. Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, Forschungsvorhaben mit adulten und embryonalen Stammzellen in das 7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007 bis 2013 aufzunehmen.
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