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DAZ aktuell
Ernährungsmediziner warnen vor Mangelversorgung
Bei rund 40 Prozent aller Menschen, die zu Hause oder in Heimen gepflegt werden, bestehen der DGEM zufolge Mängel bei der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit. Während Fettleibigkeit in Deutschland im Straßenbild offensichtlich sei, bleibe Unterernährung und Mangelernährung jedoch oft verborgen. Sie beeinträchtige aber nicht nur die Lebensqualität und das Wohlbefinden der meist älteren Patienten, erklärte Koletzko. Unterernährte erholten sich auch langsamer von ihrem Leiden, erlitten häufiger Komplikationen, seien stärker pflegebedürftig und blieben länger im Krankenhaus. Die Folge seien hohe Kosten für die sozialen Sicherungssysteme.
DGEM-Vizepräsident Herbert Lochs kritisierte in diesem Zusammenhang die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur enteralen Ernährung. Dieser hatte am 16. Februar durch eine Änderung der Arzneimittelrichtlinien festgelegt, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Produkte zur künstlichen Ernährung ausnahmsweise von niedergelassenen Ärzten auf Kassenrezept verordnet werden können. Aus Sicht der DGEM bedeutet der Beschluss eine zu drastische Einschränkung der Erstattung künstlicher Ernährung.
Lochs befürchtet daher eine Zuspitzung der ohnedies angespannten Situation in der ambulanten Pflege. Der G-BA hatte bewusst auf die von der DGEM geforderten Aufnahme einer Generalindikation Mangelernährung verzichtet. Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess begründete die Entscheidung damit, dass anderenfalls die Gefahr bestehe, dass Patienten in Altersheimen aus Bequemlichkeit auf enterale Ernährung umgestellt werden.
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