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Nachzahlung: Sonderbonus

"Apothekenleiter, die für 2004 eine Nachzahlung von den Krankenkassen nach § 130 a Sozialgesetzbuch V erhalten, sollten ihren Angestellten einen Sonderbonus auszahlen", fordert Jutta Nörenberg, Tarifexpertin bei ADEXA. "Die meisten Arbeitgeber haben ihr gutes wirtschaftliches Ergebnis im letzten Jahr – fast 4 Prozent mehr Gewinn vor Steuern als 2003 – in erster Linie durch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten erreicht. Stellenabbau, Stundenkürzungen, Streichung von Sonderzahlungen: Aus Angst vor Gewinneinbußen wurde bei den Angestellten drastisch gekürzt. Es ist daher nur gerecht, wenn auch die Ausgleichszahlung weitgehend an das Personal weitergereicht wird."

Nörenberg weiter: "ADEXA-Mitglieder, die eine gehaltsreduzierende Änderungskündigung erhalten haben, in der sie aus wirtschaftlichen Gründen zum Beispiel auf Sonderzahlungen oder übertarifliche Zulagen verzichten mussten, sollten sich unbedingt an die ADEXA-Geschäftsstelle wenden. ADEXA wird sehr genau beobachten, wie sich die Arbeitgeber verhalten, die im letzten Jahr Gehaltskürzungen vorgenommen haben. Wegen der zunächst falsch eingeschätzten wirtschaftlichen Lage kann es zur nachträglichen Zulassung von Verfahren kommen." Für weitere voreilige Gehaltskürzungen besteht für dieses Jahr kein sachlich gerechtfertigter Grund mehr.

Die Ausgleichszahlung, auf die Apotheker nach dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) für 2004 Anspruch haben, resultiert daraus, dass 2004 weniger Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel abgegeben wurden als 2002. Dieser Umsatzrückgang und der Rückgang bei den Verordnungen der nicht rezeptpflichtigen AM wurde durch eine Steigerung beim Umsatz für OTC-Mittel ohne Rezept nicht ausgeglichen. Dass es trotzdem ein positives Wirtschaftsergebnis für 2004 gab, beruht vor allem auf Personalkostensenkungen und daneben auf der neuen Honorarstruktur.

Der Deutsche Apothekerverband hat sich am Freitag mit den Kassen auf folgenden Modus geeinigt: Die Apotheker erhalten als Ausgleich für 2004 sechs Monate lang 15 Cent pro Packung mehr. Außerdem wird die umstrittene Formulierung des Gesetzestextes (§ 130 Abs. 1a SGB V) gestrichen. Sie war übrigens auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenkassen im Gesetz festgeschrieben worden. Diese hatten mit einem Anstieg der Packungszahlen gerechnet, was den umgekehrten Effekt bewirkt hätte. Sowohl die Kassen als auch die Bundesgesundheitsministerin hatten von den Apothekern verlangt, auf den Nachschlag zu verzichten.

 

Jutta Nörenberg
ADEXA  – Vorstand, Bereich Tarife Tel./Fax 04 51-8 38 41
E-Mail: Tarife@adexa-online.de.

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