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Patienten wollen aktiv mitentscheiden
Wie können Arzt und Patient partnerschaftlich über Behandlungsmöglichkeiten entscheiden? Dies zu untersuchen war Ziel des im Jahr 2001 eingerichteten Förderschwerpunktes des BMGS. Seitdem wurden elf ausgewählte Projekte mit insgesamt 3,3 Mio. Euro gefördert. Im Rahmen der Tagung "Gemeinsam entscheiden – neue Anstöße zur Förderung der Patientenbeteiligung" wurden diese am 23. Mai in Berlin vorgestellt.
Mehr Mitwirkung erwünscht
Die Projekte brachten zutage, dass – entgegen der Erwartung mancher Ärzte – zwischen 80 und 90 Prozent der Patienten ausführlich über ihre Behandlung informiert werden wollen. Und zwar auch über Risiken und Nebenwirkungen oder schlechte Prognosen. Insbesondere bei schwerkranken Patienten bestehe ein Bedarf an Information und Gespräch, der von den Ärzten oft unterschätzt wurde. Über 70 Prozent der Patienten möchten alleine oder mit dem Arzt gemeinsam entscheiden. Dabei gehen selbst die Patienten, die die Entscheidung allein dem Arzt überlassen möchten, davon aus, dass dieser ihre persönlichen Werte und Präferenzen kennt und mit einbezieht.
Festgestellt wurde auch, dass gemeinsame Entscheidungen von Arzt und Patient zu einer aktiveren Krankheitsbewältigung und nachweislich besseren Behandlungsergebnissen führen. So konnte etwa bei Patienten mit Bluthochdruck bei einer partnerschaftlichen Entscheidung eine bessere Senkung des Hochdrucks erreicht werden.
Patientenbeauftragte: Gesundheitspolitik stärkt Patienten
Das BMGS will nun weitere 300.000 Euro zur Verfügung stellen, damit die Ergebnisse Einzug in die medizinische Praxis finden. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel wies anlässlich der Vorstellung dieser Ergebnisse darauf hin, dass Patientenrechte, Patientenschutz und Patientenbeteiligung zentrale Bestandteile der Gesundheitspolitik seien. So sind seit der Gesundheitsreform im Gemeinsamen Bundesausschuss Patientenvertreter zu finden. Zudem soll das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Bürger verständlich informieren. Des Weiteren, so Kühn-Mengel, hätten die Patienten mit der Einrichtung ihres Amtes als Patientenbeauftragte erstmals eine zentrale Anlaufstelle und eine zentrale Vertretung ihrer Interessen.
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