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- AZ 30/2005
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Kommentar
Muskelspiel
Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht keinen Änderungsbedarf bei seinem Beschluss zur Enteralen Ernährung. Damit lässt er einen Streit wieder aufflammen, der bereits seit Anfang des Jahres schwelt.
Zur Erinnerung: Im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes musste der G-BA eine Neufassung der Arzneimittelrichtlinien vornehmen. In diesem Rahmen wurden auch die Vorgaben zur Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung überarbeitet. Mitte Februar lag die Neufassung vor. Enterale Ernährung sollte demnach nur noch bei vier Krankheitsbildern generell erlaubt sein. Bei weiteren 23 aufgeführten Erkrankungen sollte die künstliche Ernährung ganz gestrichen oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Vertreter von Patientenorganisationen und der Industrie liefen daraufhin Sturm und appellierten an die Bundesgesundheitsministerin, ein Veto einzulegen. Dieser Forderung kam Ulla Schmidt nach und verlangte vom G-BA eine Überarbeitung der Richtlinie, die mit konkreten Vorgaben verbunden war und innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden sollte. Doch der G-BA bleibt stur. Wie bereits bei Bekanntwerden des Vetos angekündigt, will er sich in seinen einmal getroffenen Beschluss nicht hineinreden lassen und hat dementsprechend bis heute auch keine Änderungen vorgenommen. Die Folge könnte ein handfester Rechtsstreit sein. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits angekündigt, seine Vorgaben nun per Ersatzvornahme durchsetzen zu wollen. Hält sich der G-BA an das, was sein Vorsitzender Hess bereits Anfang Mai erklärt hatte, dann müsste er daraufhin vor Gericht ziehen.
Auf beiden Seiten sieht man derzeit reichlich Muskeln spielen. Ob sich G-BA und Regierung angesichts der Neuwahlen tatsächlich einen Gerichtsstreit liefern werden, bleibt abzuwarten. Wenn sie es tun, wird es selbstverständlich nur "im Namen der Patienten" geschehen. Um zu verhindern, dass Pflegebedürftige in Heimen aus Gründen der Bequemlichkeit einfach künstlich ernährt werden - ein Hauptargument des G-BA. Um zu erreichen, dass Sondennahrung "in den verschiedenen Formen in allen medizinisch notwendigen Fällen weiterhin erstattet wird" - eine der Aussagen von Frau Schmidt. Wäre schön, wenn es tatsächlich um das Wohl der Betroffenen ginge. Leider bleibt bei mir aber - wie so oft - das ungute Gefühl, dass die Patienten im Streit nur eine untergeordnete Rolle spielen und es eigentlich vielmehr darum geht, wer die größeren Muskeln hat...
Beatrice Rall
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