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Positivliste: Viagra rauf, Mukolytika runter
Nach Angaben von Thönnes sind Stoffe wie Sildenafil zur Behandlung der erektilen Dysfunktion auf der Liste und somit erstattungsfähig, aber nur eingeschränkt zur Anwendung bei Infertilität aufgrund der Dysfunktion. Wie häufig Infertilität aus diesem Grund vorliege, wisse das Ministerium nicht.
Die Kosten für eine zwölfmalige Anwendung von Sildenafil bezifferte Thönnes auf 114 bis 160 Euro je nach Dosisstärke. Arzneistoffe gegen erektile Dysfunktion seien gelistet, da sie wegen belegter Wirksamkeit den Anforderungen an die Liste genügten.
Im Gegensatz dazu lägen für die mukolytisch wirkenden Substanzen Ambroxol, Bromhexin und Acetylcystein keine hinreichenden Belege zur Wirksamkeit bei schweren Atemwegserkrankungen und Mukoviszidose vor, daher seien sie auch nicht in die Liste aufgenommen worden. Acetylcystein ist nur in Form der Injektionslösung als Antidot, nicht aber für andere Indikationen aufgeführt.
Peter Weiß (CDU) hatte nach dem Grund gefragt, dass einerseits Viagra erstattungsfähig sein soll, andererseits jedoch Arzneistoffe, die wie die genannten Schleimlöser in der ärztlichen Verordnung häufig vorkämen, jedoch nicht.
Die gültige Fachinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für Acetylcystein-haltige Medikamente gibt folgende Indikation an: "Sekretolytische Therapie bei akuten und chronischen bronchopulmonalen Erkrankungen, die mit einer Störung von Schleimbildung und -transport einhergehen".
Darin heißt es weiter als Anmerkung zur Prophylaxe: "Ein protektiver Effekt bei prophylaktischer Gabe von Acetylcystein auf die Häufigkeit und Schwere von bakteriellen Exazerbationen bei Patienten mit chronischer Bronchitis/Mukoviszidose ist beschrieben."
Angesichts dieser Angaben in der Fachinformation des BfArM ist für Teile der Industrie die Positivlisten-Entscheidung zu Viagra und Ambroxol/ACC nur schwer nachvollziehbar. So kritisiert beispielsweise Professor Barbara Sickmüller vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) das Fehlen klarer Begründungen, warum bestimmte Wirkstoffe in die Liste nicht aufgenommen wurden.
Dass Sildenafil (Viagra) auf der künftigen Liste erstattungsfähiger Arzneimittel ("Positivliste") steht, andere, häufig in der Praxis eingesetzte Wirkstoffe wie beispielsweise die Mukolytika Ambroxol oder Acetylcystein dagegen nicht, geht für das Bundesgesundheitsministerium in Ordnung. Auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Peter Weiß verteidigte der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) das umstrittene Vorhaben vor kurzem im Bundestag.
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