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Pharmazeutisches Recht
Saarland: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Auf Grund von Artikel 2 des Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 1046) wird bekannt gemacht:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen ist gemäß Artikel 2 des Abkommens am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
Saarbrücken, den 6. März 2003 Die Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales Dr. Görner
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