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BVA-Info
Neuer Tarifvertrag: Der BVA fordert 6 Prozent mehr Gehalt
Die dramatisch hohe Zahl an unbesetzten Stellen und der ausbleibende Nachwuchs zeigen, dass der Arbeitsplatz Apotheke dringend attraktiver werden muss. Neu geregelt werden muss aus Sicht des BVA auch die Vergütung für Pharmaziepraktikanten. Aufgrund der bisherigen unscharfen Formulierung gab es Fälle, wo Apothekenleiter im zweiten Halbjahr des Praktischen Jahrs nur die Vergütung für das erste Halbjahr gezahlt haben. Praktikanten, die zunächst Erfahrungen in der Industrie oder in einer Krankenhausapotheke sammeln, dürfen aber finanziell nicht schlechter gestellt sein als solche, die ausschließlich in öffentlichen Apotheken praktizieren.
Zusätzlich zu den Pharmazieingenieuren soll die Berufsbezeichnung "Diplom-Pharmazieingenieur" in den Tarifvertrag aufgenommen werden. Der Hintergrund: Für Pharmazieingenieure besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachdiplomieren zu lassen.
In seinem Schreiben an den Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) schlägt der BVA eine erste Verhandlungsrunde für Anfang November vor.
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