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Gefahr für Allergiker: Lückenhafte Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln u
Die 4500 deutschen Dermatologen befassen sich nicht nur mit der Zunahme der bösartigen Erkrankungen der Haut, chronischen Entzündungen und ästhetischen Aspekten, sondern auch zu einem großen Teil mit allergischen Erkrankungen - ca. ein Drittel der Deutschen leiden an Allergien und zwei Drittel aller Allergologen sind Hautärzte.
Allergieauslöser in Lebensmitteln kennen und meiden (können)
Man kann auf fast alles allergisch reagieren, und im schlimmsten Fall kommt es bekanntlich zu anaphylaktischen Reaktionen, aber Lebensmittelallergien manifestieren sich besonders häufig an der Haut. Die wichtigsten allergieauslösenden Substanzen sind Soja, Erdnüsse, Sellerie, Haselnüsse, glutenhaltige Getreide, Eier, Milch, Fisch, Krustentiere und Sesam.
Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung schreibt zwar eine Deklaration vor, enthält aber einige Ausnahmen - lose Ware (Metzger, Restaurant) muss nicht deklariert werden, bei abgepackter Ware müssen die einzelnen Bestandteile nur deklariert werden, wenn zusammengesetzte Zutaten mehr als 25 % des Enderzeugnis-Gewichts ausmachen. Da Erdnussallergiker schon auf 0,001 % Erdnussanteil allergisch reagieren können, kann hier schnell eine lebensbedrohliche Situation entstehen, wenn ein entsprechender Gehalt nicht deklariert ist.
Gefordert wird also die komplette Deklarierung der zuvor genannten wichtigsten allergenen Lebensmittel, ohne Ausnahmeregeln und pauschale Klassenbezeichnungen oder allgemeine Warnhinweise. Vorgeschlagen wird eine Deklarierung ab einem Grenzwert von 1 mg/kg bzw. 0,001 %. Für jeden Allergiker soll möglichst der Allergieauslöser gefunden werden, um daraufhin individuell einen Diätplan aufzustellen, der auf die entsprechenden Lebensmittel verzichtet. Dies ist nur möglich, wenn die Lebensmittel eindeutig gekennzeichnet werden.
Hautärzte als Verbraucherschützer im Kosmetikadschungel
"Ein kosmetisches Produkt darf die menschliche Gesundheit nicht schädigen, wenn es unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen angewendet wird." So heißt es in der Europäischen Direktive. Dies ist aber eher Wunschdenken, müssen doch Kosmetika, anders als Arzneimittel, nicht zugelassen werden. Nach einer repräsentativen Umfrage hat jeder dritte Deutsche schon einmal eine Kosmetikaunverträglichkeit bei sich beobachtet, ein Fünftel davon ließ sich beim Arzt behandeln. Besonders stark zugenommen haben - wegen der steigenden Anwendung - Duftstoffallergien (45 % aller Kosmetikaallergien).
Eines der Hauptanliegen der DDG ist ein verbesserter Verbraucherschutz bei Kosmetika. Der Hautarzt könne die Patienten am besten beraten, welche Kosmetika ihnen nützen, welche eher schaden. Besonders wichtig ist auch hier für Allergiker die Deklaration. Der Konsument sollte informiert werden, wenn Duftstoffe mit bekanntem Allergiepotenzial in kosmetischen Produkten enthalten sind. Das wissenschaftliche Kosmetikkomitee der EU hat die EU-Kommission davon überzeugen können. Das Ziel ist damit noch nicht erreicht - die gleichen Allergene müssen beispielsweise in Handgeschirrspülmitteln oder Agenzien für die Aromatherapie nicht deklariert werden.
Darüber hinaus fordert die EU-Kosmetik-Direktive auch einen Wirksamkeitsnachweis. Der Verbraucher sollte auch nicht durch diffuse Werbeaussagen Wirkungen erwarten, die es gar nicht gibt. Besonders schwierig gestaltet sich das auch bei der Produktgruppe der "Cosmeceuticals", die zwar Kosmetika sind, aber Inhaltsstoffe mit arzneimittelähnlichen Wirkungen enthalten. Auch hier können Dermatologen helfen, da sie die Heilversprechen beurteilen und relativieren können.
Schließlich sollten die Verbraucher vielleicht auch einmal darüber nachdenken, ob weniger nicht manchmal mehr ist - es wird wohl eher zuviel gepflegt als zu wenig.
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