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Arzt-EDV: Automatischer Importvorschlag wettbewerbswidrig
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Geklagt hatte ein Hersteller von Originalpräparaten gegen einen führenden Hersteller von EDV-Programmen für Arztpraxen, der mit einem Importeur kooperierte. Jedes Mal, wenn der Arzt ein Rezept gezielt über ein Originalpräparat in die EDV eingeben wollte, wurde das vom Importeur vertriebene Medikament eingeblendet und gefragt, ob der Mediziner nicht das preiswertere verschreiben wolle, was durch Ja oder Nein weggeklickt werden musste. Dieses bestimmte Upgrade von 1999 wurde dem EDV-Unternehmen nun untersagt, die klagende Pharmafirma bekam teilweise Recht. Dies sei ein Behinderungswettbewerb, urteilten die Richter, denn es werde in die Verordnungstätigkeit des Arztes eingegriffen, nachdem dieser sich für ein bestimmtes Arzneimittel entschieden habe. So werde er durch Anklicken erneut zu einer Entscheidung gezwungen. Die Programmeinstellung sei daher eine Form des gezielten Abfangens von Kunden verbunden mit einem Element des physischen Zwangs.
Anders sahen die Richter dagegen den Sachverhalt, bei dem der Mediziner selbst eine Grundeinstellung im Programmupgrade zum regelmäßigen Ersatz des Originals durch ein Importarzneimittel aktivieren könne. Das sei dann seine eigene Entscheidung und nicht zu beanstanden.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist rechtskräftig (Az.: 6 U 4/00).
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