DAZ aktuell

Enger Zeitplan für Vorschaltgesetz

BONN (im). Das neue Bundeskabinett hat nur einen sehr engen Zeitplan für Vorhaben, mit denen Gesetze der alten Regierung korrigiert werden sollen.


So müßte das geplante Vorschaltgesetz zur Änderung der Arzneizuzahlungen bereits am 12. November zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden, damit es am 18. Dezember im Bundesrat die letzten parlamentarischen Hürden schafft.
Wie am 2. November eine Pressereferentin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf Anfrage bestätigte, muß das Vorschaltgesetz aus Zeitgründen als Fraktionsgesetzentwurf eingebracht werden. Daher werde es keinen Kabinettsentwurf geben.
In der Koalitionsvereinbarung zwischen Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Oktober steht bereits inhaltlich drin, was in diesen Tagen in Gesetzesform gegossen werden muß. Demnach sollen ab 1. Januar 1999 chronisch Kranke und ältere Patienten von Arzneimittelzuzahlungen entlastet sowie Regelungen, die höhere oder neue Zuzahlungen der Patienten vorsehen, aufgehoben werden. Weitere Eckpunkte des Vorschaltgesetzes sind eine vorläufige Ausgabenbegrenzung, Zahnersatz als Sachleistung auch für die nach 1978 Geborenen, Rücknahme privater Elemente wie Beitragsrückgewähr, Kostenerstattung oder Selbstbehalt sowie die Modifizierung der Chipkarte (siehe Dokumentation in AZ Nr. 44 vom 26. Oktober).

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