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- DAZ 24/1997
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Bericht
Weiterbildung: Fernermächtigung im Brennpunkt
Oberpharmazierat Rolf Wendler aus Chemnitz und Dr. Franz-Josef Schulte-Löbbert aus Düsseldorf diskutierten engagiert das Pro und Kontra auf dem sächsischen Apothekertag in Leipzig.
Pro aus Sachsen
Wendler verwies zunächst auf den Knackpunkt der sächsischen Regelung. Demnach muß derjenige, der zur Weiterbildung ermächtigt ist, nicht mehr an der gleichen Einrichtung tätig sein wie derjenige, der sich weiterbilden will. Nach wie vor müsse die Weiterbildung jedoch in einer dafür zugelassenen Stätte erfolgen. Folgende Szenarien gibt es demnach im östlichen Bundesland:
• Ein Apothekenleiter will sich weiterbilden, hat jedoch in seiner Apotheke keinen Ermächtigten dazu. Dann kann er nach Angaben des Oberpharmazierats beantragen, daß seine Offizin als Weiterbildungsstätte zugelassen wird und die angestrebte Qualifizierung mit Hilfe eines "Fernausbilders" (Weiterbildungsermächtigten) in der eigenen Apotheke erlangen.
• In einem anderen Fall ist es möglich, daß Angestellte bei einem Leiter arbeiten, der nicht Fachapotheker ist (also ohne Weiterbildungsermächtigung), und sich von Weiterbildungsbefugten betreuen lassen, welche in einer anderen Apotheke tätig sind. In dem Fall soll es ein schriftliches Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber des Angestellten und dem Weiterbildungsermächtigten (der anderen Offizin) geben.
Qualitätssicherung muß sein
Wie der Chemnitzer mit Nachdruck hervorhob, wird in Sachsen die Qualitätssicherung groß geschrieben, wozu zum Beispiel der Seminarstil der Veranstaltung zähle, Projektarbeit, Kleinseminare oder die Abschlußprüfung. Wendler plädierte dafür, neue Ideen schneller als bisher umzusetzen und dafür auch eigene Wege zu gehen. Dies ist vor dem Hintergrund zu verstehen, daß die Anträge auf Weiterbildung in den alten Bundesländern nach Auslaufen von Übergangsregelungen deutlich zurückgehen.
Pragmatische Lösung gefragt
Unterstützt wurde Wendler von Kammerpräsident Hans Knoll. Beide verwiesen darauf, daß die Sachsen 1993 und 1994 auf den Apothekertagen Anträge zur Pflichtweiterbildung eingebracht hatten, die keine Mehrheit fanden und abgewiesen wurden. Daher hätten sich die Sachsen um eine pragmatische, schnell umzusetzende Lösung bemüht, so Knoll selbstbewußt. Wie Wendler sagte, sei es zynisch, diejenigen Kollegen und Kolleginnen auszugrenzen, die nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten noch nicht Fachapotheker waren oder bei Leitern arbeiteten, die keine Fachapotheker (nach der alten Regelung) waren.
Kontra aus Nordrhein
Einen anderen Standpunkt vertrat Dr. Franz-Josef Schulte-Löbbert aus Düsseldorf. Nach Ansicht des Geschäftsführers der Kammer Nordrhein hätte zunächst berufspolitisch entschieden werden müssen, ob die Apotheker eine Pflichtweiterbildung wollten oder nicht. Ein positives Votum und die Fernermächtigung paßten nicht zusammen. Der Berufsstand müsse sich dringend der Frage stellen, welche Voraussetzungen ein Leiter einer Apotheke erfüllen müsse. Auch in der pharmazeutischen Industrie könne ein Interessent mit frischer Approbationsurkunde nicht sofort Herstellungs- oder Kontrolleiter werden, ein Krankenhausapotheker nicht sofort eine leitende Position erlangen. Denn heute sei es möglich (und geschehe teilweise), daß zum Beispiel Ministerialbeamte nach der Pensionierung eine öffentliche Apotheke eröffnen, ebenso Hochschullehrer oder Bundeswehrapotheker, was die Frage nach dem Selbstverständnis des Apothekenleiters aufwerfe. Schulte-Löbbert hielt es darüber hinaus für bedenklich, daß der Weiterbildungsbefugte der direkte Konkurrent sein könnte. Wendler wies dies zurück. Es müsse nicht der Kollege "um die Ecke" sein, darüber hinaus sei gerade der kollegiale Austausch erstrebenswert. Angesichts moderner Medien wie beispielsweise Fax dürfte dies praktisch kein Problem darstellen, so der Chemnitzer. Insgesamt hegten die Sachsen "bescheidenen Optimismus", was die Weiterbildung angehe, so der Oberpharmazierat
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