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Bericht
Sächsische Berufsordnung: Kein Verbotskatalog mehr
Sie stellte Details der Berufsordnung vor, die aufgrund der gelockerten Werbemöglichkeiten durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1996 überarbeitet wurde und am 11. März diesen Jahres von der Kammer verabschiedet worden ist. Neu ist demnach der Ersatz des bisherigen Verbotskatalogs zur Werbung durch eine Generalklausel zum Wettbewerb. Konkret werden ihren Worten zufolge keine Schütten vor der Apotheke geahndet, es sei denn, zwei Drittel des Randsortiments befinde sich auf dem Bürgersteig. Im 55 Seiten starken Kommentar sei nachzulesen, welche Facetten an Marketingideen für die Offizinen auf dem Markt seien.
Die neue Berufsordnung umfasse fünf Problemkreise:
- das Berufsbild des Apothekers
- allgemeine Verhaltenspflichten
- Verhaltenspflichten im Verhältnis zu anderen Personen im Gesundheitswesen
- berufsrechtliches Werbeverhalten eines Apothekers
- Schlußbestimmungen
Die größten Veränderungen haben sich nach Angaben der Vizepräsidentin bei der Werbung ergeben. Sie zitierte aus dem Vorwort zum Kommentar: "Die neue Berufsordnung verzichtet auf eine Aufzählung verbotener Werbemaßnahmen und beschränkt sich, abgesehen von den Einzeltatbeständen zu den umstrittenen Zuwendungen und Dienstleistungen, auf das Verbot einer unangemessenen, dem Berufsbild des Apothekers widersprechenden Werbung." Der bisherige Verbotskatalog sei durch eine Generalklausel zum Wettbewerb ersetzt worden, die unlautere Wettbewerbshandlungen verbiete. Nachdrücklich hob Schilling die verbotene Drittwerbung hervor. Demnach darf sich ein Apotheker nicht an einer Werbung Dritter für ihn beteiligen, die ihm selbst verboten wäre. Nicht erlaubt sind nach der neuen Berufsordnung etwa Werbung mit einem Zustelldienst (nach dem Motto "Wir bringen Ihnen die Arzneimittel") oder Gewinnspiele mit Reisen als Preise. Lauter, also theoretisch jetzt möglich, aber nach Auffassung der Sachsen geschmacklos, wäre demnach Werbung mit dem Apotheken-A auf Sporttrikots, Unterhosen, auf Straßenbahnen oder Bussen oder als Bandenwerbung in Sport-Stadien neben der Zigarettenwerbung. Die Kammerrepräsentantin forderte ihre Kolleginnen und Kollegen dazu auf, künftige Werbemaßnahmen auf die Wirkung bei der Bevölkerung hin abzuklopfen. Davon hänge es ab, ob die Pharmazeuten künftig als Kaufleute oder Heilberufler gesehen werden.
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