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Übergangsfrist bis Anfang März 2025
Ersatzkassen sind bei Wundversorgung kulant
Erstatten die Krankenkassen weiterhin silberhaltige Wundauflagen, Hydrogele und andere „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“? Dazu gab es zuletzt unterschiedliche Informationen. Zumindest die Ersatzkassen sowie die BIG direkt gesund haben nun klargestellt: Ja, sie tun es bis Anfang März – aus Kulanz.
Klassische Verbandmittel wie Pflaster und Kompressen gehören zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Für die sogenannten sonstigen Produkte zur Wundbehandlung – das sind Produkte, die eine eigene Wirkung auf die Wundheilung entfalten können, etwa silberhaltige Auflagen oder Hydrogele – galt dies nur bis zum 2. Dezember 2024. Dieses Datum markierte das Ende einer gesetzlichen Übergangsfrist, innerhalb derer sich ein neues Nutzenbewertungsverfahren etablieren sollte. Denn diese speziellen Produkte sollen nunmehr nur noch erstattungsfähig sein, wenn ihr medizinischer Nutzen belegt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss attestiert wurde. Allerdings liefen die hierfür nötigen Vorbereitungen nicht im vorgesehenen Tempo, sodass der Gesetzgeber die Frist verlängern wollte. Den Beteiligten sollte mehr Zeit verschafft werden. Dem machte jedoch das Ampel-Aus einen Strich durch die Rechnung.
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schrieb daraufhin dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und empfahl, die Übergangsfrist bis 2. März 2025 zu verlängern. Den Leistungserbringern sollte es nicht zum Verhängnis werden, wenn sie die Produkte über den 2. Dezember hinaus verordnen bzw. sie die entsprechenden Verordnungen beliefern. Der GKV-Spitzenverband informierte die Krankenkassen hierüber – allerdings war ungewiss, ob alle Kassen der Empfehlung folgen würden.
Nun ist klar: Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, und HEK) jedenfalls tun es. Ihr Verband, der vdek, hat an diesem Mittwoch mitgeteilt, er habe den DAV und die KBV bereits am Montag darüber informiert. „Mit der Übergangsregelung garantieren wir die unterbrechungsfreie Versorgung unserer Versicherten“, erläutert die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Sie können mit den betroffenen Produkten in gewohnter Weise im Sachleistungsprinzip versorgt werden. Eine separate Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich.“
Auch die BIG direkt gesund hatte am Dienstag mitgeteilt, sie werde Lauterbachs Appell folgen.
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