Einstweilige Verfügung

Gericht untersagt vergleichende Werbung für Prospan-Hustentropfen

Berlin - 19.11.2024, 16:45 Uhr

Bionorica und Engelhard setzen beide auf Phyto-Hustentropfen. Aber wie weit darf die Werbung gehen? (Foto: Gina Sanders/AdobeStock)

Bionorica und Engelhard setzen beide auf Phyto-Hustentropfen. Aber wie weit darf die Werbung gehen? (Foto: Gina Sanders/AdobeStock)


Bionorica hat gegen seinen Wettbewerber Engelhard Arzneimittel eine einstweilige Verfügung erwirkt: Die vergleichende Werbung zwischen Bronchipret® Topfen und Prospan® Hustentropfen ist demnach unzulässig.

Engelhard Arzneimittel präsentierte erst kürzlich eine Studie, in der seine Prospan® Hustentropfen mit Efeu-Spezial­extrakt EA 575® verglichen wurden mit Kombinationspräparaten – darunter die Thymian-Efeu Kombi der Bronchipret® Tropfen von Bionorica. Die Studienergebnisse nutzte das Unternehmen für eine ebenfalls vergleichende Werbung mit der Grundaussage, Prospan-Tropfen seien den Bronchipret-Tropfen überlegen.

Das rief Bronchipret-Hersteller Bionorica auf den Plan. Wie der Phytohersteller mitteilt, hat er vor dem Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, dass Engelhard diese Werbung zu unterlassen habe. Am 11. November habe das Gericht diese erlassen und die Werbung verboten.

Die von Engelhard ausgelobten Werbeaussagen seien irreführend und damit unzulässig, heißt es. Insbesondere entspräche die von Engelhard durchgeführte Studie zu Prospan® „schon nach ihrer Konzeption nicht den grundlegenden Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Nachweis“.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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