Auf Chroniker zielt DocMorris ohnehin ab. Das Unternehmen freut sich schon, dass im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das noch in der parlamentarischen Beratung ist, Chronikerpauschalen für Hausärzte vorgesehen sind. Diese Pauschale soll unabhängig von Anzahl und Art der Patientenbesuche in der Praxis abrechenbar sein und dazu beitragen, medizinisch entbehrliche Vor-Ort-Arztkontakte zu reduzieren. DocMorris schielt nun auf die Wiederholungsrezepte.
Direktverträge zwischen Apotheken und Kassen
Zudem regt das Unternehmen an, „die Versorgung von chronisch erkrankten Menschen durch die Möglichkeit zu Direktverträgen zwischen Apotheken und Krankenkassen zu verbessern“. Für chronisch Erkrankte bzw. Pflegebedürftige sollte es überdies einen Rechtsanspruch auf vergütete patientenindividuelle Verblisterung geben. Ebenso sollten die Voraussetzungen für Heimversorgungsverträge neu geordnet werden, um die Versorgung zu verbessern. Damit meint DocMorris, dass auch in der EU ansässige Online-Apotheken, die dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung beigetreten sind, im Wettbewerb berücksichtigt werden müssten.
Auch die Vergütung muss DocMorris zufolge „versorgungsorientiert angepasst“ werden. Eine Anhebung des Fixums, wie im Referentenentwurf vorgesehen, sei sinnvoll. Sie stärke das betriebswirtschaftliche Fundament der Apotheken und sei angesichts der Inflation der letzten Jahre folgerichtig. Dass ab 2027 die Selbstverwaltung fürs Fixum zuständig sein soll, begrüßt der Versender „als systemlogisch und konsequent“. Für die Gegenfinanzierung sollten auch die ungenutzten Mittel aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen herangezogen werden.
Variablen Zuschlag lieber kappen statt senken
Die stufenweise Herabsetzung des prozentualen Anteils der Apothekenvergütung von 3 auf 2 Prozent verfolge indessen keine klar erkennbare Steuerungswirkung zugunsten einer Sicherung der Versorgung in der Fläche, heißt es im Positionspapier weiter. Alternativ schlägt DocMorris eine Kappungsgrenze für den bei 3 Prozent verbleibenden variablen Vergütungsanteil vor.
Auch sonst fordert DocMorris, gleichwertige Leistungen gleich zu vergüten – egal ob sie durch Online-Apotheken oder Apotheken vor Ort erbracht werden. Entsprechend müsse die Botendienstpauschale in eine Belieferungspauschale umgewandelt werden, die auch bei Versandzustellung gewährt wird. „Das würde auch die fast 3200 Präsenzapotheken in Deutschland stärken, die über eine Versandhandelslizenz verfügen“.
Ein Platz für EU-Versender in der Selbstverwaltung
Nicht zuletzt will DocMorris in die Selbstverwaltung einbezogen werden. Der Deutsche Apothekerverband vertrete die Interessen der Anbieter von Telepharmazie und anderen innovativen Leistungen kaum oder gar nicht, so die Argumentation. Entsprechend führten vertragliche Vereinbarungen oft zu unbefriedigenden Ergebnissen. Daher sollten zukünftig alle deutschen und in der EU ansässigen Online-Apotheken, für die der Rahmenvertrag verbindlich ist, über ihre Verbände in die Verhandlungen der Selbstverwaltung gleichberechtigt einbezogen werden. Dies gelte umso mehr, als dass das Fixum ab 2027 in der Selbstverwaltung vereinbart werden sollen.
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von Martin Straulino am 07.10.2024 um 11:45 Uhr
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