Pharmazeutische Dienstleistungen

DocMorris klagt auf pDL-Vergütung

Berlin - 17.05.2024, 16:45 Uhr

Richtig inhalieren ist eine Kunst. (Foto: Pixel-Shot / AdobeStock)

Richtig inhalieren ist eine Kunst. (Foto: Pixel-Shot / AdobeStock)


Seit fast zwei Jahren können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen abrechnen – im großen Stil geschieht das bislang allerdings nicht. Die meisten Apotheken halten sich mit dem pDL-Angebot zurück. Doch es gibt auch Player, die möchten abrechnen, bekommen aber nichts. DocMorris hat deshalb jetzt Klage eingereicht.

Die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sind nach wie vor kein großer Renner im Versorgungsalltag. Viele Apotheken vor Ort haben ganz andere Sorgen: Sie wollen überhaupt über die Runden kommen, kämpfen mit Engpässen und Bürokratie. In dieser Situation weitere Dokumente zu bearbeiten und Unterschriften einzuholen ist nicht verlockend, selbst wenn eine Vergütung winkt. 

Auch die Werbekampagne mit TV-Spots, die die ABDA zwischenzeitlich für die pDL gestartet hatte, begeisterte nicht alle Apothekerinnen und Apotheker. Der vom Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV) verwaltete Geldtopf für die pDL füllt sich angesichts des bislang überschaubaren Abrechnungsvolumens mehr und mehr.

Videoberatung zur korrekten Anwendung von Inhalatoren

Daraus schöpfen würden gerne auch die großen EU-Versender. So bietet DocMorris beispielsweise deine „Videoberatung zur korrekten Anwendung des Inhalators bei Asthma, COPD und anderen Atemwegserkrankungen“ an. Man könnte sich auch vorstellen, dass das Unternehmen gerne noch weitere pDL, etwa Medikationsanalysen, anbieten möchte.

Doch bislang scheinen die Ambitionen vom NNF ausgebremst. Die DAZ hatte beim NNF nachgefragt, ob DocMorris und Shop Apotheke dort pDL abrechnen wollten – und ihnen eine Vergütung versagt blieb. Darauf antwortete die ABDA-Pressestelle: „Leider können wir zu diesem Vorgang derzeit keine Auskunft geben“.

Ein DocMorris-Sprecher erklärte hingegen auf Nachfrage: „Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main eingereicht haben, da von DocMorris erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen nicht vergütet werden“. Viel mehr war aber auch dort nicht zu erfahren – „aufgrund des laufenden Verfahrens“, so der Sprecher.

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Dass das Verwaltungsgericht angerufen wurde, liegt daran, dass der NNF tatsächlich Verwaltungsakte zur Erhebung und Verteilung der pDL-Entgelte erlässt. Und wem ein begehrter Verwaltungsakt verwehrt wird, kann deshalb vors Verwaltungsgericht ziehen. Man darf gespannt sein, wie das Verfahren ausgeht – vor allem, wann eine Entscheidung fällt. 

Derweil warten Apotheken nach wie vor auf zwei Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das sich mit Klagen des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gegen den pDL-Schiedsspruch befasst. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Zeichen des Untergagns

von Stefan Haydn am 17.05.2024 um 18:47 Uhr

Geht es denen so schlecht, das Geld auf jede Art und Weise reinkommen muß?
Und Inhalatorberatung ohne Demo-Gerät beim Patienten?
Mein Humor!

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