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Geplante Apothekenreform
Beschränkung auf Standardimpfungen gestrichen
Die Pläne für die Apothekenreform sehen grundsätzlich vor, das Impfangebot in Apotheken auszuweiten. Der erste Referentenentwurf ließ jedoch aufhorchen, weil danach Indikationsimpfungen in Apotheken nicht mehr möglich sein sollten. Das hätte insbesondere die bereits eingeführten Grippeschutzimpfungen eingeschränkt. Inzwischen hat das Bundesgesundheitsministerium in diesem Punkt nachgebessert.
Apotheken sollten laut dem ursprünglichen Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit künftig bei Erwachsenen Impfungen mit Totimpfstoffen durchführen können, wenn diese von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.
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In der Begründung hieß es, dass von diesen Regelungen keine Schutzimpfungen erfasst sind, „die aufgrund einer Reise, des beruflichen Risikos, dem Vorliegen individueller gesundheitlicher Gefährdungen oder eines individuellen Verhaltens, das mit einem erhöhten Infektionsrisiko einhergeht, indiziert sind.“ Indikationsimpfungen sollten demnach in Apotheken nicht durchgeführt werden dürfen, sondern nur Standardimpfungen. Für die Grippeimpfung hätte das bedeutet, dass Personen unter 60 nicht mehr in Apotheken hätten geimpft werden dürfen.
Diese einschränkenden Regelungen wurden nun aber im für die Ressortabstimmung überarbeiteten Entwurf (Stand 11. Juli 2024) gestrichen.
Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen für Erwachsene uneingeschränkt in Apotheken
Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei Erwachsenen sollen in Apotheken vielmehr neben Grippeschutzimpfungen und solchen gegen SARS-CoV-2 generell ermöglicht werden (Änderung in § 20c Infektionsschutzgesetz). Die Bedingung, dass eine Person nur dann in Apotheken geimpft werden darf, wenn sie „nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft die jeweilige Schutzimpfung unabhängig von individuellen Risikofaktoren (...)“ erhalten sollte, wurde gestrichen. Ebenso die zugehörige Begründung, die ausführte, dass Indikationsimpfungen in Apotheken nicht vorgesehen sind.
Impfungen gegen Grippe bei erwachsenen Personen unter 60 sind also nach jetzigem Stand weiterhin in Apotheken möglich. Auch Reiseimpfungen mit Totimpfstoffen können nach dem neuen Entwurf in Apotheken verimpft werden. Beispielsweise war in der vorherigen Fassung explizit erwähnt, dass FSME-Impfungen nur für zeckenexponierte Erwachsene in Apotheken möglich sein sollen, die in einem Risikogebiet leben, aber nicht für solche, die in ein Risikogebiet reisen oder aufgrund eines beruflichen Risikos. Auch diese Regelung fällt in der neuen Fassung weg.
Lediglich Schutzimpfungen mit Lebendimpfstoffen sollen weiterhin den Ärzt*innen vorbehalten sein. Und COVID-19-Impfungen für Personen unter 18 Jahren sollen in Apotheken nicht mehr durchgeführt werden. Gemäß der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung ist für Personen, die jünger als 18 Jahre sind, keine Standardimpfung mehr vorgesehen.
Noch ist Bewegung im Referentenentwurf. Erst am 21. August soll das Bundeskabinett ihn beschließen und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren frei machen.
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