Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht

Azelastin/Fluticason-Nasenspray soll in die Selbstmedikation, Cytisin bleibt Rx

Stuttgart - 17.07.2024, 11:15 Uhr

Bei der nasalen Behandlung von Allergien könnte es in der Selbstmedikation bald eine neue Option geben. (Foto: asadykov / AdobeStock)

Bei der nasalen Behandlung von Allergien könnte es in der Selbstmedikation bald eine neue Option geben. (Foto: asadykov / AdobeStock)


Am 16. Juli ist der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht zu seiner 89. Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen Cytisin zur Raucherentwöhnung und nasale Zubereitungen aus Azelastin und Fluticasonpropionat. 

Bereits Anfang 2023 hatte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht darüber diskutiert, ob Cytisin zur Raucherentwöhnung und kombinierte Allergie-Nasensprays aus Fluticason/Azelastin künftig ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sein sollten. Bei beiden Arzneimitteln kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass diese weiterhin rezeptpflichtig bleiben sollten.

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Am 16. Juli 2024 hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht sich nun erneut mit den beiden Arzneimitteln beschäftigt. Während der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Cytisin erneut abgelehnt wurde, wurde der für nasale Zubereitungen aus Azelastin und Fluticasonpropionat jetzt hingegen einstimmig angenommen. 

Allerdings berät der Ausschuss mit seinen Abstimmungen nur das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Tatsächliche Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG.

Nasenspray bereits zum dritten Mal diskutiert

Da bislang nur das Kurzprotokoll der Sitzung veröffentlicht wurde, sind die Hintergründe zu den beiden Empfehlungen an das BMG noch nicht bekannt. Allerdings war die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Nasensprays mit der Wirkstoffkombination Azelastin/ Fluticasonpropionat im Juli 2023 bereits zum zweiten Mal vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht diskutiert worden. Dieser war damals erneut abgelehnt worden, allerdings hieß es, hätte eine Änderung der zugelassenen Indikation – keine Beschränkung auf die schwere allergische Rhinitis (AR) – in dem Antrag das Abstimmungsergebnis anders ausfallen lassen können. Ob dies nun in der aktuellen dritten Abstimmung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht der Fall war, wird sich zeigen, wenn das zugehörige Ergebnisprotokoll veröffentlicht ist. 

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Zu Cytisin hatte es Anfang 2023 geheißen, dass das komplexe Behandlungsschema problematisch sei – fünf verschiedene Dosierungsvorgaben innerhalb von 25 Tagen Behandlungsdauer. Als problematisch wurde auch betrachtet, dass Cytisin aufgrund fehlender Daten nur zwischen 18 und 65 Jahren angewendet werden sollte – was in Apotheken schwer/kaum kontrollierbar sei. Ob die Beweggründe für die aktuelle Entscheidung des Ausschusses die gleichen geblieben sind, wird sich auch erst bei Veröffentlichung des Ergebnisprotokolls zeigen.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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