Überarbeiteter Entwurf der Apothekenreform

Dürfen Pharmazieingenieure künftig keinen Notdienst mehr übernehmen?

Berlin - 17.07.2024, 12:15 Uhr

Fehler oder Absicht? Nach dem aktuellen Entwurf der Apothekenreform wären Pharmazieingenieure beim Notdienst künftig außen vor. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)

Fehler oder Absicht? Nach dem aktuellen Entwurf der Apothekenreform wären Pharmazieingenieure beim Notdienst künftig außen vor. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)


Für die Ressortabstimmung hat das Bundesgesundheitsministerium nochmals kräftig am Apotheken-Reformgesetz gefeilt. Dabei hat sich möglicherweise ein redaktioneller Fehler eingeschlichen – denn nach der derzeit kursierenden Fassung dürften Pharmazieingenieure keinen Notdienst mehr leisten. 

Heute kommt das Kabinett zusammen, um sich unter anderem mit vier Gesetzentwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu beschäftigen. Konkret sind das die Entwürfe einer Reform der Notfallversorgung, eines Gesetzes zur Lebendorganspende, eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes sowie eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit. Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch die Apothekenreform auf die Tagesordnung setzen – dieser Punkt ist aber vorerst entfallen und soll voraussichtlich bei der Kabinettssitzung am 21. August Thema sein.

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Im Zuge der Ressortabstimmung hat der Referentenentwurf der Apothekenreform derweil nochmals ein Update erhalten: Unter anderem sollen DAV und GKV-Spitzenverband nun nicht mehr nur das Fixum, sondern auch den prozentualen Anteil der Apothekenvergütung jährlich verhandeln. Zudem wurde klargestellt, dass neben erfahrenen PTA künftig weiterhin auch Pharmazieingenieure ohne persönliche Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers in Filialen arbeiten dürfen. Anders als PTA dürfen sie dann übrigens nach wie vor auch Betäubungsmittel abgeben.

Bei genauer Lektüre fällt jedoch auf, dass die Befugnisse der Pharmazieingenieure nach der aktuellen Fassung der Reform in einem wesentlichen Punkt eingeschränkt würden: Beim Notdienst wären sie demnach außen vor. Das ergibt sich aus einer geplanten Anpassung der Apothekenbetriebsordnung:


„(3a) Abweichend von Absatz 3 darf eine Apotheke geöffnet sein und betrieben werden, wenn  1. eine Person, für die nach Absatz 5b die Pflicht zur Beaufsichtigung entfallen ist, oder ein Pharmazieingenieur anwesend ist,  2. ein Apotheker der Apotheke oder einer Apotheke des Filialverbundes zur Beratung der Patienten mittels Telepharmazie sowie zur Rücksprache mit der Person nach Nummer 1 jederzeit zur Verfügung steht und  3. an mindestens acht Stunden pro Woche die persönliche Anwesenheit des Apothekenleiters in der Apotheke sichergestellt ist. (…) Satz 1 gilt nicht für Zeiten nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3.“ 

Entwurf eines Apotheken-Reformgesetzes (Stand: 11. Juli 2024); neuer § 3 Absatz 3a Apothekenbetriebsordnung 


Die Zeiten nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ApBetrO sollen nach der im Entwurf vorgesehenen Neufassung dieses Passus offenbar die Notdienstzeiten betreffen. So ist in der Begründung zum neuen Absatz 3a in § 3 ApBetrO auch zu lesen: „Der in der Regelung ermöglichte Personaleinsatz ist nicht während eines Notdienstes oder einer von einer Behörde angeordneten Dienstbereitschaft möglich. Zu diesen Zeiten ist eine Versorgung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker zu gewährleisten.“

Genaugenommen läuft der Verweis jedoch ins Leere, denn dieser Satz ist im Entwurf gestrichen. Die Regelung zur Dienstbereitschaft im Nachtdienst findet sich in § 23 Absatz 1 Satz 3: „Die zuständige Behörde kann zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, insbesondere im Nachtdienst, weitere Zeiten der Dienstbereitschaft anordnen.“ Auch an anderer Stelle finden sich noch Verweise auf den gestrichenen Satz zur Dienstbereitschaft im Notdienst.

Redaktioneller Fehler?

Deutlich wird, dass es redaktionell noch einiges geradezurücken gilt am Entwurf. Ob tatsächlich beabsichtigt ist, Pharmazieingenieure vom Notdienst auszuschließen, darf bezweifelt werden – denn dies würde dem grundsätzlichen Ansinnen, den Personaleinsatz in den Apotheken zu flexibilisieren, zuwiderlaufen. Im Osten Deutschlands könnten dies sogar zu gravierenden Problemen führen: Dort arbeitet noch immer die Mehrzahl der inzwischen noch rund 3.700 aktiven Pharmazieingenieure Quelle: ABDA). Düften sie plötzlich keine Notdienste mehr übernehmen, würde das manch eine Betrieb wohl vor eine echte Herausforderung stellen. Bis zum 21. August bleibt jedoch genug Zeit, nochmals am Entwurf zu feilen.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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1 Kommentar

Bfarm wie immer

von ratatosk am 17.07.2024 um 18:55 Uhr

Ist nur ein weiteres Zeichen wie schlecht im Bfarm, fern von Fakten gearbeitet wird.
Da wird halt mal was hingeschlonzt, damit der Karl erfreut ist.
Da es meist faktenfremd und inkompetent ist, ist sowas den Ministerialen wohl auch egal, solange die Apothekenvernichtung läuft, auf Feinheiten kommt es schon lange nicht mehr an.
Wenn die Apotheken am Land erst mal durch dieses Gesetz abgeräumt wurden, ist es eh egal, dann muß man sowieso warten bis oder ob der Postmann-frau klingelt. Der Bundesbürger darf halt auf dem Land keine Notfälle mehr haben, gibt sicher bald so was wie die "Notfalluntersagungsverordnung " oder so ähnlich.

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