Referentenentwurf

Apothekenreform: MVDA prüft Verfassungsklage

Berlin - 17.06.2024, 16:00 Uhr

Der geschäftsführende MVDA-Vorstand: Jens Zeiger, Dirk Vongehr, Gerd Berlin, Gabriela Hame-Fischer, Dr. Benjamin Lieske (v. l.). (Foto: MVDA)

Der geschäftsführende MVDA-Vorstand: Jens Zeiger, Dirk Vongehr, Gerd Berlin, Gabriela Hame-Fischer, Dr. Benjamin Lieske (v. l.). (Foto: MVDA)


Umverteilung ohnehin zu niedriger finanzieller Mittel: Der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) will mit Blick auf die Apothekenreform die „sozialistisch-kommunistische Agenda des Zerstörens und Neuerschaffens von Strukturen“ nicht weiter akzeptieren. Gegenüber ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kündigte er nun an, eine Verfassungsklage gegen das Bundesgesundheitsministerium prüfen zu wollen.

Der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) will eine Verfassungsklage gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüfen und erarbeiten. Das geht aus einem Brief an ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening vom Freitag hervor, mit dem der Verein auf den Referentenentwurf zur Apothekenreform reagiert.

Man könne die „sozialistisch-kommunistische Agenda des Zerstörens und Neuerschaffens von Strukturen“ nicht weiter akzeptieren, heißt es in dem Brief. Die genannte Agenda orientiere sich nicht an den realen Bedürfnissen der Bevölkerung und beziehe die systemrelevanten, an der Versorgung der Patientinnen und Patienten Beteiligten nicht in den Dialog mit ein.

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Der Verein weist darauf hin, dass die finanziellen Einbußen, die die Apothekerschaft in den vergangenen Jahren hinnehmen musste, nicht mehr tragbar seien. „Eine erneute Umverteilung der ohnehin zu niedrigen finanziellen Mittel ist keine Lösung. Es muss endlich mehr Geld ins System fließen, damit wir unseren Versorgungsauftrag unseren Patient:innen gegenüber Rechnung tragen können“, so der Verein.

Neben der Ankündigung in Bezug auf die Verfassungsklage appelliert der MVDA an Overwiening, „politisch aktiv zu werden und zu eskalieren, damit diese Punkte nicht rechtskräftig werden“. Das Fazit des Vereins: „Besser kein Gesetz als dieser Unsinn!“


Deutsche Apotheker Zeitung
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