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Referentenentwurf der Apothekenreform
Labormediziner kritisieren künftige Testmöglichkeiten in Apotheken
Sich gegen Adenoviren in Apotheken testen lassen? Der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin kritisiert das Vorhaben, solche und weitere Schnelltests künftig in Apotheken anzubieten. Der Verband schlägt andere Lösungen vor.
Der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz sieht unter anderem vor, dass in Apotheken künftig patientennahe in-vitro-diagnostische Schnelltests durchgeführt werden dürfen. Patient*innen sollen sich dann auf Erreger wie Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, RSV und Rotaviren in Apotheken testen lassen können. Zudem sollen Apotheken die Möglichkeit bekommen – durch eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes – für die Tests zu werben. Der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin e. V. (ALM) sieht das kritisch.
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Apotheken seien keine Labore, In-vitro-Labordiagnostik gehöre in ärztliche Hände, erklärt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller in einer aktuellen Pressemitteilung, in der sich der ALM gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) positioniert.
Verfügbare Schnelltests seien wegen ihrer nicht ausreichenden Sensitivität für eine Diagnose nicht geeignet. Auch die Indikation für eine Diagnose solle ärztlicherseits erfolgen. Es sei nötig, bei Infektionserkrankungen das Risiko des Ausbruchs zu erfassen und zu bewerten. Das könnten Apotheken nicht leisten. Auch seien die Kosten und Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz im Entwurf nicht weiter geregelt, kritisierte Müller.
Labore schlagen andere Lösungen vor
Aus Sicht des ALM solle eher der Überweisungsvorbehalt für Labore aufgehoben werden, damit sich Patient*innen direkt mit Fachärzt*innen in Laboren in Verbindung setzen können, um die Versorgung mit bestmöglicher Labordiagnostik sicherzustellen. Labore sollten zudem die Möglichkeit bekommen, dezentrale Probenentnahmestellen einzurichten.
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