Ökotest

Auch Sonnencreme aus der Apotheke und Naturkosmetik enthalten Weichmacher

Stuttgart - 27.05.2024, 13:45 Uhr

Laut Ökotest sind Sonnencremes in Deutschland nicht bedenklich mit Weichmachern verunreinigt. Dennoch seien Hersteller in der Pflicht, die Verunreinigungen zu vermeiden. (Foto: milanmarkovic78 / AdobeStock)

Laut Ökotest sind Sonnencremes in Deutschland nicht bedenklich mit Weichmachern verunreinigt. Dennoch seien Hersteller in der Pflicht, die Verunreinigungen zu vermeiden. (Foto: milanmarkovic78 / AdobeStock)


Die Verwendung von DHHB als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Produkte mit diesem UV-Filter können allerdings mit einem verbotenen Weichmacher verunreinigt sein. Das Verbrauchermagazin Ökotest hat nun untersucht, welche Sonnencremes für Kinder im Handel frei von Weichmachern sind – und kann auch ein Produkt aus der Apotheke empfehlen.

Im Januar 2024 hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde des Weichmachers Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) in Urinproben von Kindern berichtet. Daraufhin wurde die Substanz auch vom Umweltbundesamt (UBA) in der „Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit“ (GerES VI) bei Erwachsenen nachgewiesen.

Schnell geriet dann als mögliche MnHexP-Quelle der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexylphthalat) in Verdacht, der als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten ist. Weitere Untersuchungen zeigten schließlich, dass der UV-Filter DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate), der zunehmend in Sonnencremes enthalten und erlaubt ist, mit DnHexP verunreinigt sein kann – und somit eine mögliche MnHexP-Quelle darstellt.

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Am 4. März machte das CVUA Karlsruhe (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe) darauf aufmerksam, dass die Verwendung von DHHB als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln seit 2022 stark angestiegen ist und erklärte: „Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass DHHB als Ersatz für den UV-Filter Octocrylen eingesetzt wird, welcher auf Grund seiner möglichen Belastung mit Benzophenon in die Schlagzeilen geraten war“. Allerdings konnte vom CVUA Karlsruhe keine Korrelation zwischen den Gehalten an DnHexP und DHHB in Sonnenschutzmitteln festgestellt werden. Es gibt also auch Produkte mit hohem DHHB-Gehalt, die kein DnHexP enthalten. Das CVUA Karlsruhe regte deshalb „dringend“ an, die Qualität entsprechender Rohstoffe genau zu überprüfen.

In der Folge dürften viele Verbraucher:innen, aber auch Apotheker:innen, die regelmäßigen Sonnenschutz-Produkt-Tests des Verbrauchermagazins Ökotest mit Spannung erwartet haben. 

Bestes Apotheken-Produkt von Avène

Tatsächlich hat Ökotest in seiner neuesten Untersuchung nun auch ein Produkt aus der Apotheke gefunden, das keinerlei DHHB und damit auch kein DnHexP als Verunreinigung – sowie keine anderen gesetzlich reglementierten Phthalate – enthält: die „Avène Kinder-Sonnenmilch SPF 50+“ von Pierre Fabre. 
Ihre Wirkung basiert zwar auf chemischen UV-Filtern, doch im „Testergebnis Inhaltsstoffe“ schneidet sie mit „sehr gut“ ab. Aufgrund weiterer Mängel erhält das Produkt insgesamt aber nur die Note befriedigend. So wird unter anderem bemängelt, dass die Kunststoffverpackung keinen Rezyklatanteil enthält.

Weichmacher in der Verpackung von Naturkosmetik

Dass ein Rezyklatanteil in der Kunststoffverpackung jedoch nicht immer ein Qualitätsmerkmal sein muss, zeigen die beiden nur „befriedigenden“ Ergebnisse für zwei Naturkosmetik-Produkte: Sowohl in „Alverde Kids Sensitiv Sonnenbalsam 50“ von dm als auch in „Lavera Kids Sensitiv Sonnenlotion 50“ von Laverana wurde in Spuren der Weichmacher DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat) gefunden. Chemische UV-Filter und DHHB bzw. DnHexP enthalten die beiden Produkte zwar nicht, doch das DEHP soll nach darauffolgenden Untersuchungen von Laverana aus der Verpackung der Sonnencreme stammen. 

Weitere mögliche Weichmacher-Quellen

Bereits am 23. Februar 2024 hatte sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu MnHexP in Urinproben geäußert. Der Stellungnahme zufolge werden neben Sonnenschutzmitteln auch andere Verbraucherprodukte als Quelle der Verunreinigung diskutiert. Bislang lägen dem BfR „keine belastbaren Informationen vor, dass kosmetische Mittel, die UV-Filter enthalten, tatsächlich in relevanten Größenordnungen mit Stoffen verunreinigt sind, die zur Bildung von MnHexP führen könnten“, erklärte das BfR. Erste Recherchen seitens des BfR hätten Studien identifiziert, in denen der Nachweis von DnHexP in Hausstaub, Kinderspielzeug und auch Kinderkleidung berichtet wird. MnHexP könne zudem als Stoffwechselabbauprodukt (Metabolit) aus verschiedenen Phthalaten entstehen – beispielsweise aus Dihexylphthalat, Decylhexylphthalat oder bestimmten anderen, gemischtkettigen Phthalaten.

Weichmacher in Apothekenkosmetik – Hersteller in der Pflicht

Insgesamt sieht das BfR also keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch mögliche Weichmacher in Sonnenschutzmitteln. Vielmehr betont aktuell auch Ökotest: „Ein kleines Kind müsste täglich schon mit mehr als einem Kilo des belasteten Sonnenschutzmittels eingeschmiert werden, um in die Nähe bedenklicher Aufnahmemengen über die Haut zu kommen.“

Und so muss man in der Apotheke aufgrund von DnHexP-Spuren in „La Roche-Posay Anthelios Dermo-Pediatric hydratiserende Lotion 50+“ oder in „Ladival Für Kinder Sonnenschutz Milch 50+“ wohl nicht von deren Kauf abraten. Mit einer Empfehlung von „Avène Kinder-Sonnenmilch SPF 50+“ dürften sich die meisten Apothekenmitarbeiter:innen aber wohl doch sicherer fühlen. 
Denn wie bereits zuvor das CVUA Karlsruhe sieht auch Ökotest die Rohstofflieferanten und Hersteller von Kosmetika in der Pflicht, jegliche DnHexP-Verunreinigungen in ihren Produkten auszuschließen. Einige Hersteller machten bereits vor, dass dies möglich ist.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
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