- DAZ.online
- News
- Politik
- Bundesrat lässt ...
Der Bundesrat hat entschieden. Cannabis darf ab dem 1. April legal besessen und konsumiert werden. Lediglich vier der 16 Bundesländer haben für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt.
Am heutigen Freitagvormittag musste der Bundesrat über das umstrittene Cannabisgesetz entscheiden. Der Vermittlungsausschuss wird nicht angerufen, das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis kann also am 1. April, wie von der Bundesregierung geplant, in Kraft treten. Lediglich die Regierungsvertreter aus Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und dem Saarland stimmten für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die sächsische Regierung war uneins und votierte damit ungültig. Alle anderen Bundesländer stimmten mit Enthaltung.
Mehr zum Thema
Anrufung des Vermittlungsauschusses
Fachausschüsse des Bundesrats fordern Verschiebung der Cannabis-Legalisierung
Im Vorfeld hatten zahlreiche Vertreter:innen der Bundesländer aus unterschiedlichen Parteien deutliche Kritik an dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung geäußert und angekündigt, den Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen. Vor allem die von der Union regierten Länder standen der Legalisierung von Cannabis zum Genussgebrauch vorab grundlegend ablehnend gegenüber und wollen das Gesetz blockieren. Andere Ländervertreter:innen wollten punktuelle Nachbesserungen – insbesondere in puncto Jugendschutz und Amnestie – und hatten deshalb einen Aufschub der Legalisierung auf den 1. Oktober gefordert.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.