Rechtsanspruch auf Papier

Anspruch auf Ausdruck des E-Rezept-Tokens: Wo steht das eigentlich?

Stuttgart - 15.02.2024, 07:00 Uhr

Auf Wunsch muss der Token ausgedruckt werden. (Foto: imago-images / Funke Foto Services)

Auf Wunsch muss der Token ausgedruckt werden. (Foto: imago-images / Funke Foto Services)


Es gibt derzeit mehrere Wege, E-Rezepte einzulösen. Einer davon ist der Ausdruck des Tokens, der dann in der Apotheke gescannt wird. Nicht wirklich digital, aber für manche Personen sicher hilfreich. Ob ausgedruckt wird oder nicht, entscheidet übrigens nicht die Arztpraxis, sondern die Patient*innen. Die haben nämlich laut SGB V einen Rechtsanspruch auf den Ausdruck.

E-Rezepte bzw. deren Token auf Paper auszudrucken, klingt im ersten Moment widersinnig – typisch Digitalisierung Made in Germany. In puncto Arzneimitteltherapiesicherheit hat der Ausdruck des Tokens aber Vorteile. Denn genauso wie beim Muster 16 sehen Patient*innen, was ihnen verordnet wurde und können ggf. gleich noch in der Arztpraxis auf Fehler hinweisen, wie zum Beispiel eine falsche Wirkstärke. 

Werden E-Rezepte durch Stecken der Versicherungskarte in der Apotheke abgerufen, geht das nicht. Zudem stört es manche Patient*innen, „nichts in der Hand zu haben“. Auch hier hilft der Ausdruck.

Wird die Gematik-App verwendet, neben dem Papierausdruck der zweite von Anfang an vorgesehene Einlöseweg, gibt es zwar ebenfalls Transparenz bezüglich der verschriebenen Präparate. Die wird aber bekanntermaßen kaum genutzt. 

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Die Arztpraxen waren von Anfang an nicht begeistert, Token auszudrucken. Sie klagen über Papier- und Druckkosten. Immer wieder hört man, dass trotz explizitem Wunsch kein Ausdruck erstellt wird. Allerdings haben Patient*innen einen Anspruch darauf. Festgehalten ist das in § 360 Abs. 9 SGB V.  Dort heißt es: 


„Versicherte können gegenüber den in Absatz 2 Satz 1 genannten Leistungserbringern [Ärzten und Zahnärzten] sowie den in Absatz 4 Satz 1 genannten Psychotherapeuten wählen, ob ihnen die für den Zugriff auf ihre ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung nach den Absätzen 2 und 4 bis 7 erforderlichen Zugangsdaten barrierefrei entweder durch einen Ausdruck in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden sollen. [...]“

§ 360 Abs. 9 SGB V.


Auch in der Heimversorgung werden Ausdrucke (oder noch Muster 16) genutzt, um Rezepte von der Arztpraxis in die Apotheke zu bekommen. Später mal soll das über KIM laufen – von der Praxis ins Heim und von dort automatisch an die Apotheke. Es fehlt aber noch an der flächendeckenden KIM-Infrastruktur.

Angesichts des TI-Ausfalls am vergangenen Mittwoch, der zum Glück schnell vorüber war, hat der Token-Ausdruck noch einen weiteren Vorteil, weil man eben ohne TI sehen kann, was verordnet wurde. Zwar ist der Ausdruck kein Dokument und daher eine Abgabe eines Arzneimittels nur gegen dessen Vorlage eigentlich nicht zulässig. Aber immerhin ließe sich abschätzen, ob die Abgabe des verordneten Arzneimittels warten kann, bis alles wieder läuft oder man andere Wege gehen muss, um die Patient*innen zu versorgen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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9 Kommentare

Digitalisierung auf deutsche Art

von Marlies am 14.03.2024 um 12:33 Uhr

Das ist doch komplett lächerlich. Zum Einsehen der Verordnungen und der Online-Übermittlung gibt es die App. Erst wenn dieser Paragraph wieder abgeschafft ist, kann man ernsthaft von einem E-Rezept reden.

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Arzt verweigert Token-Druck

von Nadine am 27.02.2024 um 8:52 Uhr

Ich lasse mich aufgrund der Entfernung von meiner Vor-Ort-Apotheke beliefern und gebe dazu natürlich nicht meine Karte aus der Hand. Aussage bei meinem Arzt: "einen Ausdruck bekommen Sie nur, wenn Sie online bestellen wollen, ansonsten müssen Sie mit der Karte in die Apotheke gehen. Das sind schließlichunsere Drucker-Kosten". Das ist eine Frechheit, fördert nur den Online-Handel und macht Apotheken kaputt! Nachdem ich auf mein Recht auf einen Ausdruck hingewiesen hatte, kamen blöde Kommentare. Ich habe auf den Ausdruck bestanden und habe ihn schlussendlich bekommen. Ich bin aber gespannt, wie es in der Praxis läuft, wenn ich mal wieder einen Notfall habe und auf deren Goodwill angewiesen bin.

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AW: Arzt verweigert Token-Druck

von Marlies am 14.03.2024 um 12:27 Uhr

Aus genau diesem Grund gibt es die App, mit der man das Rezept online übermitteln kann. Dass man ein "E-Rezept" ausdrucken kann und noch dazu ein Recht darauf hat, ist widersinnig und zeigt, wie schon im Artikel beschrieben, wie sehr es Deutschland wieder vergeigt hat.

AW / Kommentar Ralf Kummer

von bikerbuene am 18.02.2024 um 5:35 Uhr

Es ist noch nicht lange her und es musste jedes Rezept ausgedruckt werden. In meiner Hausarztpraxis ist deswegen kein Arbeitsplatz Verlust oder Neueinstellung erfolgt. Und sehr schön ist auch, das ich nicht immer zur Praxis muss. Ich kann anrufen oder eine Mail senden und kann direkt zur Apotheke. Einmal im Quartal muss nur die Karte eingelesen werden, soll aber auch bald digital funktionieren.

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Papierausdruck

von Karin Ruppelt am 16.02.2024 um 11:33 Uhr

Ich lasse mich von Doc Morris beliefern. Mit dem Tok klappt das ganz prima. Schon am nächsten Tag hatte ich meine Medikamente. Ich mache das weil es bei mir in Schmöckwitz keine Apotheke gibt. Erst in 5 km Entfernung gibt es eine. Die hat mein Medikament aber nicht vorrätig. Es muss bestellt werden. Das heißt für mich noch mal zur Apotheke fahren.

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Ausdruck Token

von Uwe Schönberger am 16.02.2024 um 6:27 Uhr

Meine Arztpraxis verweigert den Papierausdruck

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AW: Ausdruck Token

von Ralf Kummer am 16.02.2024 um 22:46 Uhr

Wenn jeder Patient auf einen Ausdruck besteht würde sich eine Mitarbeiterin vermutlich ausschließlich darum kümmern.

AW: Ausdruck Token

von Hans S. am 20.02.2024 um 15:22 Uhr

Wer einen Ausdruck des E-Rezeptes möchte, dem muss die Arztpraxis nachkommen!
Dieser Ausdruck wird z. B. für Onlineapotheken gebraucht.
Und "Papierkosten sparen" ist da nur eine Ausrede.

Anspruch auf Ausdruck des E-Rezept-Tokens: Wo steht das eigentlich?

von Renate Jahn am 15.02.2024 um 22:35 Uhr

Das Problem bei der Gersundheitskarte ist der Umstand, dass man die Karte vor Ort zum Apotheker bringen muß! Das ist 1. Ein Problem wenn man z.B. etwas von einer Internetapotheke haben möchte oder 2. von einer Hausapotheke ständig beliefert wird aus gesundheitlichen Gründen. Deshalb habe ich frühzeitig mit meinen Arztpraxen vereinbart, entweder mit Token oder meiner Gematik-App zu arbeiten. Bis jetzt hat das wunderbar geklappt. Dazu kann ich nur sagen, es lohnt sich wirklich, immer bei derselben Apotheke zu bleiben. Nur die Karte halte ich für nicht akzeptabel.

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