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Pharmazeutische Dienstleistungen
Die digitale pDL-Abrechnung startet
Die Zahl der Apotheken, die pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, wächst nur langsam – ebenso verhält es sich mit den ausgezahlten Honoraren hierfür: Im dritten Quartal 2023 schüttete der NNF 3,1 Millionen Euro an 6.145 Apotheken aus. Ab 1. Februar können pharmazeutische Dienstleistungen übrigens auch elektronisch abgerechnet werden.
Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind auch nach anderthalb Jahren noch nicht so recht in Schwung gekommen. Immerhin: Die Zahl der Apotheken, die sie anbieten und in der Folge auch über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) abrechnen, wächst zwar von Quartal zu Quartal – aber sie zeigt, dass noch viel Luft nach oben ist.
Ein Drittel der Apotheken bietet pDL an
An diesem Dienstag hat der NNF den Auszahlungsbescheid zu pharmazeutischen Dienstleistungen für das dritte Quartal 2023 erlassen. Mit genaueren Informationen hält er sich aber schon seit geraumer Zeit zurück. Zu erfahren ist lediglich: „Mit 6.145 Apotheken haben mehr als ein Drittel der Vor-Ort-Apotheken neue pharmazeutische Dienstleistungen an den NNF gemeldet. Insgesamt hat der NNF 3.138.643,77 EUR ausgeschüttet.“ Ein Quartal zuvor waren es noch 5.603 Vor-Ort-Apotheken, die pharmazeutische Dienstleistungen erbracht hatten.
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Welche Dienstleistungen in welchem Umfang angeboten wurden, wird nicht verraten. Unerwähnt bleibt auch, wie viel sich im NNF-Topf für die pDL in den vergangen zwei Jahren angesammelt hat. Denn auch wenn die pDL erst nach dem Schiedsspruch im Juni 2022 in die Apotheken kamen, flossen die Zuschläge auf Rx-Packungen bereits seit Mitte Dezember 2021. Ein jährliches Volumen von 150 Millionen Euro sollte so zusammenkommen – in zwei Jahren also 300 Millionen Euro. In diesem Jahr wurden in den ersten drei Quartalen laut NNF bislang insgesamt 7,7 Millionen davon ausgeschüttet – und im Startjahr 2022 war es natürlich noch viel weniger.
Kein Wunder, dass die ABDA alle Register zieht, um Apotheken wie auch Versicherten die pharmazeutischen Dienstleistungen nahezubringen. Allein: Wenn Personal und Zeit fehlen und zudem die Bürokratie schreckt, ist es nicht einfach, Begeisterung zu erwecken.
Vom Papierbeleg zur digitalen Abrechnung
Indessen ändert sich künftig etwas an den Abrechnungswegen. Bislang erfolgt diese über die Bedruckung eines Papier-Sonderbelegs. Doch ab dem 1. Februar 2024 kann die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen vollständig elektronisch erfolgen. Ab dem 1. April 2024 ist sie sogar zwingend über den vollständig elektronischen Weg vorzunehmen. Das hat der Deutsche Apothekerverband bekannt gegeben, wie der Apothekerverband Schleswig-Holstein aktuell informiert.
Künftig werden in der Apotheke alle Datensätze elektronisch erzeugt. Dabei wird anstatt des Sonderbeleges eine elektronische Verordnung sowie eine eigene Quittung nach erbrachter Leistung generiert. Analog dem E-Rezept erfolgt die Erstellung des elektronischen Abgabe- sowie Abrechnungsdatensatzes.
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass für eventuelle Fragen Ansprechpartner der jeweiligen Warenwirtschaftssysteme zur Verfügung stehen. Insbesondere sollten sich Apotheken bei ihren Softwarehäusern nach Testszenarien erkundigen, um sich mit diesem neuen Vorgang vertraut zu machen.
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